Beschlussvorlage - VO/4/0411/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet "Sabower Höhe" in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008 der Stadt Schönberg
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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26.05.2011
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06.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Schönberg verfügt über die rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplan Nr. 012 bzw. die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 012.
Unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben in der Stadt Schönberg und unter Berücksichtigung der langfristigen Steuerung der Industrie- und Gewerbeansiedlung wird der Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 012 gefasst, um umfassend die industrielle und gewerbliche Ansiedlung im Bereich des bereits teilweise erschlossenen und besiedelten Gebietes zu untersuchen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Schönberg fasst den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 der Stadt Schönberg für das Industrie- und Gewerbegebiet Sabower Höhe.
2. Die Planbereichsgrenzen sind in nebenstehender Skizze dargestellt. Das Plangebiet soll um nordwestlich gelegene Flächen, die landwirtschaftlich gewerblich genutzt werden, ergänzt werden (siehe Anlage mit Geltungsbereich).
3. Folgende Planungsziele sind angestrebt:
- Prüfung der Einbeziehung von angrenzenden Flächen in das Industrie- und Gewerbegebiet,
- Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur durch eine verbesserte Anbindung an die Rottensdorfer Straße.
- Untersuchung von Möglichkeiten für die Reduzierung von Geruchsbeeinträchtigung und somit verbesserte Vorbereitung der Ansiedlung auf Industrie- und Gewerbegebietsflächen.
- Überprüfung der Ausnutzungskennziffern für flächenbezogene Schallleistungspegel.
- Überprüfung der Erfordernisse an die Erhaltung von Ausstattungselementen (Bäume, Sträucher, sonstige Anpflanzungen).
- Optimierte Darstellung von Erschließungsgrundstücken.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
