Beschlussvorlage - VO/4/0586/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Schönberg für das Industrie- und Gewerbegebiet "Sabower Höhe"
hier: Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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05.07.2012
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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26.07.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Schönberg hat in der Stadtvertretung am 06.12.2011 die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 der Stadt Schönberg für das Industrie- und Gewerbegebiet Sabower Höhe beschlossen.
Die Stadt Schönberg hat sich mit den Inhalten weiterhin beschäftigt und erweitert unter Präzisierung ihrer Planungsziele den Planbereich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Schönberg fasst im Hinblick auf die Einbeziehung weiterer Flächen einen Beschluss zur Ergänzung des Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 der Stadt Schönberg für das Industrie- und Gewerbegebiet Sabower Höhe.
2. Die neuen Planbereichsgrenzen sind in anliegender Skizze dargestellt. Das Plangebiet wird um nordwestlich gelegene Flächen, die landwirtschaftlich gewerblich genutzt werden, ergänzt (siehe Anlage mit Geltungsbereich).
3. Planungsziele:
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 012 beabsichtigt die Stadt Schönberg, die bauliche und sonstige Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches planungsrechtlich zu steuern und insbesondere die langfristige Vereinbarkeit mit den Belangen der angrenzenden Siedlungsflächen sicherzustellen.
Insbesondere sind damit angestrebt:
- Festsetzung von Industrie- und Gewerbeflächen und deren inhaltliche Ausgestaltung
- Zusätzlich einbezogene Ergänzungsflächen sind als Gewerbegebiete vorzusehen
- Ausschluss von zu starken Emissionen in Bezug auf nahe liegende Wohnbauflächen
- Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur durch geänderte Anbindung an die Rottensdorfer Straße
- Reduzierung von Geruchsbeeinträchtigungen und somit verbesserte Vorbereitung der Ansiedlung auf Industrie- und Gewerbegebietsflächen
- Überarbeitung des Regenwasserableitungskonzeptes
- Optimierte Darstellung von Erschließungsgrundstücken
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
1.
