Beschlussvorlage - VO/2/0247/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf wurde gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Für den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 2.570.400 € wurde die nach § 52 Abs. 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung versagt. Das bedeutet, dass die geplanten Investitionen vollständig aus den liquiden Mitteln gezahlt werden müssen; somit verringert sich der geplante Zahlungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres auf 776.102 €.

 

Die Genehmigung des Kassenkreditrahmens wurde unter folgenden Auflagen erteilt:

 

1.      hrend des Konsolidierungszeitraumes darf sich die Gemeinde nicht vertraglich zu neuen freiwilligen Leistungen verpflichten.

2.      Der Ablauf der Haushaltswirtschaft der Gemeinde Selmsdorf ist regelmäßig darzustellen und zu analysieren. Die Berichte sind der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ab dem 01.07.2012 vierteljährlich vorzulegen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, auf einen Widerspruch gegen die Verfügung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 18.06.2012 zur Haushaltssatzung 2012 zu verzichten.

 

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