Beschlussvorlage - VO/4/0612/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 21 verfolgt die Gemeinde ein städtebauliches Ziel, was bereits im Jahre 2010 gemeinsam mit der Erschließung des Wohnbaugebietes "Flöhkamp" diskutiert wurde. Die großen Grundstücksflächen der Flurstücke 245 und 246/5 sollen, angepasst an das Ortsbild, geteilt und für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorbereitet werden. Gleichzeitig soll an der westlichen Grenze des Flurstücks 245 ein Fußweg geschaffen und so eine zusätzliche Verbindung zwischen der Straße "Neue Reihe" und dem Wohngebiet "Flöhkamp" hergestellt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Für das in der Anlage dargestellte rd. 5.800 m² große Gebiet in der Gemeinde Selmsdorf, Ortslage Selmsdorf, gelegen südlich der Neuen Reihe und begrenzt durch das Baugebiet "Flöhkamp", umfassend die Flurstücke 245, 246/5, 178/3 (teilweise) sowie 178/4 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf, soll die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung "..........." gemäß den Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.

 

2.              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 21 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Die Gemeinde beabsichtigt mit dem B-Plan eine Nachverdichtung im zentralen Bereich der Ortslage Selmsdorf. Darüber hinaus reagiert die Gemeinde auf die anhaltende Nachfrage nach Grundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern.

 

3.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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