Beschlussvorlage - VO/1/0542/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Widerspruch des leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Schönberger Land gegen den Beschluss VO/3/0243/2012 - 1. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung - der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 16.08.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Monika Döbler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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20.09.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschloss in ihrer Sitzung am 16.08.2012 die 1. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung vom 14.10.2009. Gegen diesen Beschluss legte der leitende Verwaltungsangestellte des Amtes Schönberger Land bzw. dessen Stellvertreterin gemäß §142 Abs. 4 KV M-V i.V.m. § 33 KV M-V fristgemäß (binnen zwei Wochen nach Beschlussfassung) schriftlich Widerspruch ein. Der Widerspruch wurde begründet und ist in der Anlage beigefügt. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Die Gemeindevertretung muss über diese Angelegenheit in der nächsten Sitzung beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Da der Widerspruch der Stellvertreterin des leitenden Verwaltungsbeamten gegen den Beschluss VO/3/0243/2012 1. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 16.08.2012 fristgemäß und schriftlich mit Begründung eingelegt wurde, beschließt die Gemeindevertretung, dass dieser Widerspruch zulässig ist.
b) Die Gemeindevertretung entscheidet gemäß § 142 Abs. 4 KV M-V i.V.m. § 33 KV M-V erneut über die, durch die Verwaltung vorgelegte Fassung zur 1. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung. Der § 3 der Satzung hat folgenden Wortlaut: Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,2 kB
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