Beschlussvorlage - VO/4/0666/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Selmsdorf über den Bebauungsplan Nr. 16 -Wohngebiet "Am Mühlenbruch"-
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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10.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 17.06.2010 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 16 - Wohngebiet "Am Mühlenbruch" - beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 08.08.2011 bis zum 09.09.2011 statt. Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung am 16.08.2012 gebilligt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.
Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Bebauungsplan ist somit mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be- lange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorge- bracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf den Bebauungsplan Nr. 16 als Satzung.
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 16 wird gebilligt.
5. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 16 ist nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,6 MB
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74,9 kB
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