Beschlussvorlage - VO/4/0674/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 15.12.2011 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 20 beschlossen. Im Zuge des Verfahrens wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes von "Versorgungszentrum Selmsdorf" in "Lebensmittelmarkt Selmsdorf" geändert. Mit der Umbenennung kam die Gemeinde einer Maßgabe des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg nach. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 09.07.2012 bis zum 23.07.2012 statt. Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung am 20.09.2012 gebilligt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.

Der Bebauungsplan ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.   Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der              sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf den Bebauungsplan Nr. 20 als Satzung.

 

4.              Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20 wird gebilligt.

 

5.              Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 20 ist nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

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