Beschlussvorlage - VO/2/0313/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 30.09.2010 zugunsten der stag STADTBAU GmbH eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.700.000 € beschlossen. Diese wurde am 04.11.2010 durch den Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg genehmigt. Aus dem vorgelegten  Sachstandsbericht Nr. 2 (Jan. 2013), der Kostenschätzung und Verkaufsliste zur treuhänderischen Durchführung von Grunderwerb, Erschließung und Veräerung „Wohngebiet Am Mühlenbruch“ und „Lebensmittelmarkt“ ergibt sich, dass eine Erhöhung der Ausfallbürgschaft um 1.200.000 € notwendig wird. Der Landkreis hat bereits signalisiert, dass die beabsichtigte Erhöhung rechtsaufsichtlich genehmigt werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt zur treuhänderischen Durchführung von Grunderwerb, Erschließung und Veräerung „Wohngebiet Am Mühlenbruch“ und „Lebensmittelmarkt“ die Erhöhung der bestehenden Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.700.000 € um 1.200.000 € auf 2.900.000 € zugunsten der stag STADTBAU GmbH, Robertsdorf 12, 23974 Blowatz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erschließungsmaßnahme bringt eine bedeutende Entwicklung für die Gemeinde Selmsdorf und ist wirtschaftlich tragfähig, ohne den Haushalt 2013 oder die nachfolgenden Haushalte zu belasten. Ab 2015 werden Zuführungen zum gemeindlichen Haushalt erwartet.

 

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