Beschlussvorlage - VO/4/0705/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 als beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Satzung über 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 auf ihrer Sitzung am 26. September 2012 gefasst.

Die Planunterlagen einschließlich Begründung lagen in der Zeit vom 6. November bis zum 10. Dezember 2012 öffentlich aus.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden beachtet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

2.      Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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