Beschlussvorlage - VO/3/0292/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Dem Amt Schönberger Land liegt ein Antrag von Herrn Frank Gade vor, der eine mobile Wassersportschule im Bereich Kiteboarden/Kitesurfen im Strandbereich der Stadt Dassow betreiben will. Der Antrag von Herrn Gade wird in der Anlage beigefügt.

 

Nach § 7 Abs. 1 der Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow ist eine gewerbliche Betätigung am Stand nur mit Erlaubnis der Stadt Dassow unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und Naturschutzes gestattet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, Herrn Frank Gade aus 23923 Herrnburg, Hauptstraße 27, die Sondernutzungserlaubnis zum Betreiben einer mobilen Wassersportschule an den intensiv genutzten Strandzugängen    zu erteilen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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