Beschlussvorlage - VO/4/0714/2013-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Selmsdorf verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet in der Fassung der 9. Änderung. Der Aufstellungsbeschluss des Ursprungplanes wurde im Jahr 1990 gefasst. Die Bearbeitung erstreckte sich bis zum Jahr 1996. Mit dem 07.04.2001 wurde die Ursprungsfassung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Flächennutzungspläne zeigen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren auf. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird daher aus Sicht der Gemeinde erforderlich. Städtebauliche sowie naturschutzfachliche Gesichtspunkte haben sich verändert und sollen für das Gemeindegebiet überarbeitet bzw. angepasst werden.

 

Die Gemeindevertretung hat bereits in ihrer Sitzung am 14.08.2008 die Aktualisierung des Flächennutzungsplanes einschließlich Landschaftsplanung für das gesamte Gemeindegebiet Selmsdorf diskutiert und mehrheitlich beschlossen. Der formelle Aufstellungsbeschluss ist für das Aufstellungsverfahren nach Baugesetzbuch erforderlich.

 

Weitere Ziele wurden in der letzten Sitzung des Bauausschusses erörtert und in die vorliegenden Unterlagen zur Gemeindevertretung eingearbeitet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet (siehe Übersichtplan in der Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.     Der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.

 

3.     Die Gemeinde beschließt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

4.     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

 

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