Beschlussvorlage - VO/4/0737/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow für den Ortsteil Rosenhagen/ Sondergebiet für Ferienhäuser und öffentlichen Parkplatz östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen im vereinfachten verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beitrittsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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04.06.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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19.06.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 19.12.2012 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 als Satzung beschlossen. Für die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 wurde am 28.01.2013 die Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, beantragt. Die Stadt Dassow erhielt den Genehmigungsbescheid mit Hinweisen am 08.05.2013 unter AZ.:13058022-B-Plan Nr. 21-2.Ä-2013 (Anlage 1). Die Stadt Dassow beabsichtigt, die Hinweise zu erfüllen. Dies bedarf einer Überarbeitung der textlichen Festsetzung I. Nr. 3 letzter Satz und II. Nr. 3 letzter Satz und erfordert den vorliegenden Beitrittsbeschluss. Die Grundzüge der Planung werden durch die rechtseindeutig formulierten Festsetzungen nicht berührt; die Sachaussagen bleiben unverändert. Die Festsetzungen dienen weiterhin der Gestaltung künftiger baulicher Anlagen und der Reduzierung möglicher Auslegungen getroffenen Festsetzungen. Über die Beachtung der Hinweise ist durch die Stadtvertretung ein Beitrittsbeschluss zu fassen. Die Planunterlagen werden entsprechend dem Beitrittsbeschluss geändert und die Begründung wird ergänzt. Die Bekanntmachung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 kann alsdann erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, den Hinweisen aus der Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow vom 08.05.2013, AZ.: 13058022-B-Plan Nr. 21-2.Ä-2013 durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg beizutreten.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Erfüllung der Hinweise wie folgt:
Erfüllung Hinweis 1
Unter Pkt. I. 1. Unterpunkt 4 ist Fünf zu streichen bzw. wegzulassen.
Der Plan wird redaktionell angepasst. Fünf wird im Satzungsexemplar rechtseindeutig gestrichen.
Erfüllung Hinweis 2
In der Festsetzung I.3 ist der Rechtsbezug zur BauNVO herzustellen.
Der Rechtsbezug wird um die §§ 16, 18 BauNVO ergänzt.
Erfüllung Hinweis 3
Es sind untergeordnete Dachaufbauten und Gebäudeteile in der Festsetzung zu erläutern oder in Art und Umfang zu bestimmen; Quergiebel ist zu erläutern und die Begriffe Zwerchgiebel und Frontispiz zu verwenden sowie das Wort Krüppelwalm zu streichen.
Die Stadt Dassow überarbeitet die Festsetzung und verzichtet auf den Bezug der Unterordnung sowie auf Detaillierungen wie Quergiebel, Zwerchgiebel, Frontispiz und wählt dafür den Oberbegriff Nebengiebel; der Begriff Krüppelwalm entfällt. In der Begründung wird der Festsetzungsgehalt und der Oberbegriff Nebengiebel näher erläutert.
Erfüllung Hinweis 4
Der letzte Satz unter Punkt II.3 beinhaltet eine Zusammenfassung der Festsetzungen, so dass ebenso auf die Anbauten Bezug zu nehmen ist.
Die Stadt Dassow überarbeitet die Festsetzung und verzichtet, wie bereits in Erfüllung des Hinweises 3, zur Rechtseindeutigkeit auf den Bezug der Unterordnung und auf weitergehende Detaillierungen der Gebäudeteile. Der Bezug zu den Anbauten, geregelt in Punkt II.1, wird hergestellt.
3. Die beiliegenden (Anlage 2) geänderten textlichen Festsetzungen über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow werden beschlossen.
4. Die Ergänzung der Begründung wird gebilligt.
5. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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234,6 kB
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2
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382,6 kB
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3
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125 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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