Beschlussvorlage - VO/2/0341/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Antrag der Stadt Dassow auf Gewährung einer Konsolidierungshilfe sowie der Antrag auf Verlängerung der Rückzahlungsbefristung der Liquiditätshilfe wurde vom Ministerium für Inneres und Sport am 15.08.2013 abgelehnt. Die Stadt Dassow hat die ihr gewährte Liquiditätshilfe in Höhe von 1.845.420 € bis 2016 zurückzuzahlen. Die erste Rate in Höhe von 495.420,90 € ist am 04.11.2013 fällig. Insofern ist der Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung notwendig.

 

Weiterhin wurden Investitionen, die in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden, in Folgejahre verschoben.
 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 sowie den Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen gemäß GemHVO.
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Nachtragshaushaltssatzung
 

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