Beschlussvorlage - VO/6/0005/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Dassow stellte der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH (GGD mbH) für die Erschließung des Gewerbegebietes Holmer Berg 3 beginnend vom  Juni 2005 bis September 2006 Gelder in Höhe von € 205.390,61 zur Verfügung.

 

Da aus der Vermarkung der erschlossenen Gewerbeflächen in den Gebieten Holmer Berg 1 und 2 bekannt war, dass

 

a)               die Verkäufe anfangs erheblich langsamere als zunächst erwartet verliefen,

b)              besonders beim Holmer Berg 2 die ursprünglichen kalkulierten Grundstückspreise               sich am Markt im Ergebnis nicht realisieren ließen,

c)               die Stadt Dassow zum Ausgleich der Kosten für den Holmer Berg 2 an die               Gesellschaft zusätzlich erhebliche Gelder gezahlt hat und immer noch zahlt,

 

wurde das Darlehen zwar verzinslich vereinbart, jedoch der Zeitpunkt für die Festlegung einer verbindlichen Regelung zu Fälligkeit und Zahlung sollt erst bei absehbarer Deckung der vollen angefallenen Kosten getroffen werden, um sowohl für die Stadt, als auch für die Gesellschaft wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

 

Durch den Abschluss eines weiteren Kaufvertrages im September 2013 zeichnet sich ab, dass die Deckung der anfallenden und noch zu erwartenden Kosten erreich werden kann.

 

Die Fälligkeit der Zinsen ist in Analogie zum Erschließungsvertrag (GGD mbH – Stadt Dassow) gewählt worden. Auch dort sind möglicherweise nicht gedeckte Kosten zum Schluss des 8. auf die Abnahme des Gewerbegebietes folgenden Jahres vereinbart.
 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die als Anlage beigefügte Niederschrift zur Zinsvereinbarung aus der Darlehensgewährung zur Erschließung des Gewerbegebietes Holmer Berg 3

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zinserträge von 4,5 % in 8 Jahren
 

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