Beschlussvorlage - VO/4/0816/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat das Aufstellungsverfahren für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden nach §13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m § 4 Abs. 2 BauGB am Planaufstellungsverfahren beteiligt. Die Öffentlichkeit erhielt im Verfahren nach §13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen. Die während der öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Hinweisen hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Verfahren nach §13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor.

Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen berühren die grundsätzlichen Planinhalte nicht. Somit kann der Planinhalt weiter aufrechterhalten werden und die Planung zum Abschluss gebracht werden. Die Planung wird durch eingegangene Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange präzisiert. Planinhalte werden durch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestätigt. Die Abwägung dient als Grundlage für den Satzungsbeschluss. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst.


 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich:

-                      zu berücksichtigende und

-                      nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen ergeben sich nicht.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Planrelevante Hinweise werden beachtet. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1, Tabellarische Zusammenstellung der Anregungen und Stellungnahmen, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. S. 1548) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg – Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadt Dassow die vereinfachte 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet östlich der gewachsenen Ortslage Rosenhagen begrenzt durch:

im Norden              durch Flächen der ehemaligen Gutsanlage,

im Osten              durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

im Süden              durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

im Westen              durch Grundstücke mit Wohnbebauung entlang der Straße des Friedens,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Dassow wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 nach § 10 BauGB alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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Anlagen

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