Beschlussvorlage - VO/4/0902/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Stadt Lübeck hat den Bebauungsplan Nr. 33.05.00 Priwall – Waterfront Teilbereich I aufgestellt.

Mit Schreiben vom 15.04.2014 wird die Stadt Dassow am Planaufstellungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die Stadt Dassow wird gebeten, eine Stellungnahme bis zum 23.05.2014 abzugeben, soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist.

Hierfür stehen die Unterlagen vollständig im Allrisprogramm zur Beschlussvorlage oder im Amt FB IV zur Verfügung. Wesentliche Auszüge sind der Vorlage direkt in der Anlage beigefügt.

 

Die Stadt Dassow hat zur vorbereitenden Bauleitplanung, im Rahmen der 98. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Priwall – Waterfront bereits Stellungnahmen 2008 und 2010 abgegeben.

Nach Abforderung der Unterlagen der 98. Flächennutzungsplanänderung Lübeck liegen demnach keine Stellungnahmen seitens der Stadt oder dem Amt vor.

 

Der Beschluss der Stadtvertretung Dassow von 2010 zur 98. Änderung des FNP ist in der Anlage beigefügt und dient nun als Grundlage der Beteiligung im Rahmen des B-Planverfahrens.

Ergänzungen
 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow hat bereits die Planungsabsichten der Hansestadt Lübeck im Zusammenhang mit der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits 2008 und 2010 zur Kenntnis genommen und Stellungnahmen abgegeben, die wie folgt lauteten:

 

Unter der Voraussetzung, dass die Hansestadt Lübeck den Nachweis führt, dass negative Auswirkungen auf die Stadt Dassow einschließlich der Ortsteile Pötenitz und Harkensee ausgeschlossen werden, hat die Stadtvertretung der Stadt Dassow keine Bedenken vorzubringen. Hierzu hat die Hansestadt Lübeck den Nachweis zu führen, dass die vorhandene Infrastruktur der Stadt Dassow insbesondere zwischen dem Priwall und der Bundesstraße nicht zusätzlich belastet wird. Es ist sowohl ein verkehrstechnischer Nachweis sowie eine FFH-Verträglichkeit unter

Berücksichtigung der touristischen Entwicklung der Stadt Dassow durchzuführen.

Gleichzeitig möchte die Stadt Dassow darauf hinweisen, dass eine bloße Stellungnahme im Rahmen der Lübecker Entwicklungsabsichten nicht als ausreichend geeignet erscheint. Die Stadt Dassow erarbeitet derzeit eine Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave (DE 2031- 301)“ im Küstenbereich der Gemeinde Stadt Dassow unter Berücksichtigung der Entwicklung in den Ortslagen Pötenitz, Rosenhagen, Harkensee und Barendorf. Daher hält die Stadt Dassow einen dringenden Informationsaustausch mit der Hansestadt Lübeck für erforderlich und bittet um einen Gesprächstermin zur Darstellung der Inhalte und Ziele der FFH Verträglichkeit.

 

Nach Sichtung der nun vorliegenden Unterlagen der 98. F-Planänderung sowie zum Bebauungsplan Nr. 33.05.00 der Stadt Lübeck ist folgendes festzustellen:

 

In Bezug auf die Gebiete Europäischer Bedeutung wird in den Planunterlagen auf die Gebiete Traveförde und angrenzende Flächen sowie das EU Vogelschutzgebiet Traveförde eingegangen.

 

Auswirkungen für das FFH-Gebiet Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave werden nicht bewertet. Auch Auswirkungen auf das SPA Vogelschutzgebiet Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See finden sich nicht.

Hier hat die Hansestadt Lübeck nachzuweisen, dass eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes im FFH-Gebiet Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave durch die geplante Maßnahme Priwall-Waterfront nicht eintritt. Dabei sind die Ziele im vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow für den nördlichen Teil (ehem. Gemeinden Pötenitz und Harkensee) zu berücksichtigen.

 

Insbesondere unter dem Bezug auf die Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zum Entwurf des nördlichen (Teil-) Flächennutzungsplanes ist hier eine rechtseindeutige Darlegung wichtig.

Daher hält die Stadt Dassow einen gemeindenachbarlichen Informationsaustausch mit der Hansestadt Lübeck für dringend erforderlich und bittet nochmals um einen Gesprächstermin.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

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Anlagen

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