Beschlussvorlage - VO/1/0080/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 01.08.2015 (Schuljahr 2015/16) bis 31.07.2020 (Ende des Schuljahres 2019/20)

 

  1. Inhalte der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom 04.10.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.12.2012 (SEPVO M-V):

 

Die Schulentwicklungsplanung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise sind für die Planung des gesamten Schulnetzes der Landkreise im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig. Die Schulentwicklungspläne sind mit den benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen. Hierbei ist sicherzustellen, dass Kreis- und Stadtgrenzen übergreifende Einzugsbereiche eingerichtet werden, sofern dies für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten und wohnortnahen Schulangebotes erforderlich ist. In die Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung der Landkreise sind die Stellungnahmen der kreisangehörigen Schulträger einzubeziehen.

 

  1. Allgemeine Planungsgrundsätze für allgemein bildende Schulen (auszugsweise):
  1. Grundschulen sollen möglichst in Wohnortnähe errichtet und betrieben werden.
  2. Für die Jahrgangsstufe 1 sind jährlich mindestens 20 Schüler vorgeschrieben.
  3. An den Regionalen Schulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartenunabhängige Orientierungsstufe.
  4. Regionale Schulen sind mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen. Die Schülermindestzahl kann unterschritten werden, wenn ansonsten unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden.
  5. Verschiedene allgemein bildende Schularten in denselben oder in benachbarten Gebäuden können im Rahmen eines Schulzentrums organisatorisch zu einer Schule verbunden werden.

 

  1. Schülerzahlen und Prognosen

Im Grundschulbereich haben sich während der vergangenen 5 Schuljahre (2010/11 bis 2014/15) die Schülerzahlen zwischen 117 und 137 Schülern bewegt. Für den jetzigen Planungszeitraum (2015/16 bis 2019/20) wird die Schülerzahl konstant zwischen 135 und 150 gehalten werden können. Im Prognosezeitraum (2020/21 bis 2024/25) wird die Gesamtschülerzahl im Grundschulbereich ebenfalls konstant eingeschätzt.

 

Im Regionalschulbereich

Zum Einzugsbereich der Regionalen Schule Dassow gehören entsprechend der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 28.01.2014 neben den Schülern aus der Stadt Dassow auch die Schüler aus den Gemeinden Selmsdorf und Kalkhorst. Wobei für die Schüler aus der Gemeinde Kalkhorst auf Elternwunsch die Möglichkeit der Beschulung in Klütz besteht.

Bedingt durch die Aufnahmekapazität der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow werden die Schüler aus Selmsdorf in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Außenstelle in Selmsdorf beschult. Die Regelung der Kostentragung wurde von beiden Kommunen im Dezember 2013 auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

Mit dieser Maßnahme konnte der im Rahmen der letzten Schulentwicklungsplanung prognostizierte Rückgang der Schüler im Zeitraum der vergangenen 5 Schuljahre aufgefangen werden.

Die Gesamtschülerzahl der Regionalen Schule wird sich im Planungszeitraum mit steigender Tendenz zwischen 281 und 410 bewegen. Damit wird eine Drei- bzw. Vierzügigkeit gerechnet.

Im Prognosezeitraum (2020/21 bis 2024/25) wird die Schülerzahl als relativ konstant zwischen 383 und 418 eingeschätzt.

Die erarbeitete Schülerprognose beruht ausschließlich aus den Daten des Melderegisters (Schuljahre 2015/16 bis 2020/21), wobei mit einem Wechsel von 1/3 der Schüler ab der Klassenstufe 7 an das Gymnasium gerechnet wird. Die Darstellung der Schülerströme ab dem Schuljahr 2015/16 berücksichtigt nicht die Auswirkungen der freien Schulwahl ab Klassenstufe 5 und deren Auswirkungen auf die Anzahl der Klassen je Jahrgangsstufe. Ferner kann die tatsächliche Inanspruchnahme der Wahlmöglichkeit für Schüler aus Kalkhorst nicht abgebildet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

I.              Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)

- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2015 – 31.07.2020

  sowie im Prognosezeitraum 01.08.2020 – 31.07.2025

 

a)      Klassenstufen 1 – 4

Im Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/20 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 135 und 150 Schülern bewegen. Für diesen Zeitraum kann eine Zweizügigkeit im Grundschulbereich gewährleistet werden.

Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 wird die Gesamtschülerzahl zwischen 127 und 130 Schülern liegen. Für den Prognosezeitraum wird eine Zweizügigkeit für die Klassenstufen 1 – 4 angenommen. Die geforderte Ein- bzw. Mehrzügigkeit kann ebenfalls gewährleistet werden. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.

 

b)              Klassenstufen 5 bis 10

In den Klassenstufen 5 – 10 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 281 und 410 Schülern. Im Planungszeitraum kann für die Klassenstufen 5 die geforderte Mindestschülerzahl sowie eine Zweizügigkeit nachgewiesen werden.

Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 383 und 418 Schülern. Im Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit bzw. Dreizügigkeit nachgewiesen werden.

Somit ist die Schulart Regionale Schule gesichert.

Die erarbeitete Schülerprognose beruht ausschließlich aus den Daten des Melderegisters (Schuljahre 2015/16 bis 2020/21), wobei mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden ist.

Die Darstellung der Schülerströme ab dem Schuljahr 2015/16 berücksichtigt nicht die Auswirkungen der freien Schulwahl ab Klassenstufe 5 und deren Auswirkungen auf die Anzahl der Klassen je Jahrgangsstufe. Ferner kann die tatsächliche Inanspruchnahme der Wahlmöglichkeit für Schüler aus Kalkhorst nicht abgebildet werden.

 

II.                   Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)

 

Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen haben sich nicht wesentlich gegenüber der vorhergehenden Schulentwicklungsplanung verändert. Der beabsichtigte Gebäudetausch konnte realisiert werden.

Bei den Investitionen sind folgende Veränderungen eingetreten:

Energetische Sanierungsarbeiten und Brandschutzarbeiten am Grundschulgebäude sind erfolgt

Eine Schulerweiterung sowie Erneuerung der Fachunterrichtsräume wurde realisiert. Es wurde eine Verbindung zwischen den Gebäudeteilen geschaffen. Die Außensportanlage wurde neu errichtet.

 

 

 

 

 

 

 

III.                 Einzugsbereiche

 

Für die Regionale Schule mit Grundschule gelten entsprechend der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 28.01.2014 folgende Einzugsbereiche:

              Für den Grundschulteil:

Dassow, Barendorf, Benkendorf, Feldhusen, Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Harkensee, Holm, Johannstorf, Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Lütgenhof, Pötenitz, Prieschendorf, Rosenhagen, Schwanbeck, Tankenhagen, Volkstorf, Wieschendorf, Wilmstorf.

Für den Regionalschulteil zusätzlich:

Selmsdorf, Hof Selmsdorf, Lauen, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz,

Kalkhorst, Dönkendorf, Groß Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Neuenhagen, Klein Schwansee. Wobei für die Schüler aus der Gemeinde Kalkhorst auf Elternwunsch die Möglichkeit der Beschulung in Klütz besteht.

 

Vor dem Hintergrund der freien Schulwahl sollten der bestehende Einzugsbereich nicht verringert werden. Zur Abrundung/ Ergänzung des Einzugsbereichs wird die Zuordnung von Roggenstorf beantragt.

 

 

IV.                Künftige Schulstruktur

 

Regionale Schule mit Grundschule Dassow.

Bedingt durch die Aufnahmekapazität der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow werden die Schüler aus Selmsdorf in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Außenstelle in Selmsdorf beschult.

Die Regelung der Kostentragung wurde von beiden Kommunen im Dezember 2013 auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

Die Stadt Dassow ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. Für die künftige Weiterentwicklung der Stadt Dassow ist es von besonderer Bedeutung, dass die Schularten Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohneinheiten sowie der Ansiedlung künftiger Gewerbebetriebe muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ohne

 

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Anlagen

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