Beschlussvorlage - VO/1/0090/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg fördert in sog. „Probebeschäftigungen“ zu 100 % Lohn- und Lohnnebenkosten für ALG-II-Empfänger in Vollzeit für einen maximalen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Die ALG-II-Empfänger sind von der Stadt Dassow befristet einzustellen.  Es besteht keine Nachbeschäftigungsverpflichtung für die eingestellten ALG-II-Empfänger, darüber hinaus bestehen keinerlei Beschränkungen in Bezug auf die zu erfüllenden Aufgaben. Allerdings ist der Personenkreis auf jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren sowie Langzeitarbeitslose beschränkt.

 

Das Förderinstrument der „Probebeschäftigung“ läuft demnächst aus. Um die maximale Laufzeit von drei Monaten vollständig nutzen zu können, müssten die Beschäftigungsverhältnisse spätestens am 31.12.2014 beginnen (letzter möglicher Tag der Arbeitsaufnahme).

Nach der Beschlussfassung kann das Beantragungsverfahren für die Fördermaßnahme „Probebeschäftigungen“ beginnen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, zwei Gemeindearbeiter für die Dauer von drei Monaten als Vollzeitbeschäftigte im Rahmen von „Probebeschäftigungen“ und einem entsprechenden Entgelt bis zur Entgeltgruppe 3 TVöD einzustellen, sofern das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg vollständig sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten für die Beschäftigungsverhältnisse übernimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

100%-ige Lohnkostenerstattung

 

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