Beschlussvorlage - VO/1/0797/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt: Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

 

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

 

Die Verhandlung zwischen dem Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH als Träger der Einrichtung Kita „Peermoor“ in Herrnburg und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 13.05.2014 statt. Für die Gemeinde Lüdersdorf war Herr Prof. Dr. Huzel anwesend. Die erhöhten Entgelte im Krippenbereich lassen sich durch Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich und die allgemeinen Kostensteigerungen erklären. Im Unterschied zum Kindergartenbereich (letzte Verhandlung im Februar 2012) wurde die Krippe seit der Eröffnung im Oktober 2011 nicht wieder verhandelt. Zudem wird demnächst eine neue Krippenerzieherin eingestellt werden, um den sehr eng kalkulierten Personalbestand zu entlasten.

 

Das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

Platzkosten ab 01.06.2014 - Kindergarten

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten

Träger

art

 

 

 

 

Kita Herrnburg

ganztags

434,29 €

Peermoor/

Teilzeit

306,17 €

Diakonie

halbtags

242,12 €

 

 

 

 

 

 

Platzkosten ab 01.06.2014 - Krippe

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten

Träger

art

 

 

 

 

Kita Herrnburg

ganztags

856,67 €

Peermoor/

Teilzeit

576,04 €

Diakonie

halbtags

435,73 €

 

 

 

 

Die Betriebserlaubnis ist für 81 Kindergartenkinder und 24 Kinderkrippenkinder ausgelegt.

 

Die Aufstellung der Kosten bei 50 % Wohnsitzanteile ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe und den Kindergarten der Kindertagesstätte „Peermoor“ in Herrnburg ab 01.06.2014:

 

1a. Kindergarten

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

Träger

art

 

 

 

 

Kita Herrnburg

ganztags

151,15 €

Peermoor/

Teilzeit

116,59 €

Diakonie

halbtags

101,06 €

 

1b. Kindergarten

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

 

 

 

 

Kita Herrnburg

ganztags

151,14 €

Peermoor/

Teilzeit

116,58 €

Diakonie

halbtags

101,06 €

 


2a. Kinderkrippe

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

Träger

art

 

 

 

 

Kita Herrnburg

ganztags

296,84 €

Peermoor/

Teilzeit

212,52 €

Diakonie

halbtags

171,87 €

 

2b. Kinderkrippe

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

 

 

 

 

Kita Herrnburg

ganztags

296,83 €

Peermoor/

Teilzeit

212,52 €

Diakonie

halbtags

171,86 €

 


 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nach derzeitiger Haushaltlage könnten die Mehrkosten durch das Gesamtbudget gedeckt werden. Sollte sich bis zum Ende des Jahres ein Fehlbedarf abzeichnen, so würden die entsprechenden Gremien per überplanmäßiger Ausgabe informiert werden.


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...