Beschlussvorlage - VO/3/0010/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V) vom 18. Nov. 2013 bestimmt die Gemeindevertretung in seiner Funktion als oberste Dienstbehörde die Höhe der Entschädigungen der ehrenamtlichen Funktionsträger durch Beschluss und setzt diese in monatlichen Pauschalbeträgen fest.

 

Dabei darf die an den Gemeindewehrführer/in zu zahlende Aufwandsentschädigung nach den Bestimmungen der FwEntschVO M-V der monatlichen Höchstbetrag von 170,00 Euro und für den Ortswehrführer/in der monatliche Höchstbetrag von 140,00 Euro nicht überschritten werden. Zudem erhalten die Stellvertreter des Gemeindewehrführers/in und des Ortswehrführers/in eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der tatsächlich an den Gemeindewehrführer/in oder Orstwehrführer/in  gezahlten Aufwandsentschädigung betragen darf und es kann auch an Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Bei einer Doppelfunktion erhält der Funktionsträger für jede Funktion eine Entschädigung.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung wurde durch die Gemeindewehrführung vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf setzt die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung für folgende Funktionsträger ab Januar 2015 fest:

 

Funktion                                                                                    Betrag (neu) in €                            Betrag (alt)

 

Gemeindewehrführer                                                        170,00                                          127,82

 

Stellvertretender Gemeindewehrführer                              85,00                                            63,91

 

Ortswehrführer                                                                      140,00                                          102,26

 

Stellvertretender Ortswehrführer                                            70,00                                            51,13

 

Gerätewart                                                                                      50,00                                              0,00

 

Funktion                                                                                    Betrag (neu) in €                            Betrag (alt)

Jugendwart                                                                                      70,00                                            25,56

 

Stellvertretender Jugendwart                                            35,00                                              0,00

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die jährliche Aufwendungen in Höhe von 23.700 € der festgesetzten monatlichen Entschädigungen für den Gemeinde- und Ortswehrführer und seiner Stellvertreter sowie der anderen Funktionsinhaber  müssen im Haushalt 2015 eingeplant werden (Produkt 12600, Konto 5019000.

 

 

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Anlagen

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