Beschlussvorlage - VO/4/0010/2014-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet "Sabower Höhe" in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008 der Stadt Schönberg
hier: Abwägungsbeschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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16.10.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Schönberg hat die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008 beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf wurden Stellungnahmen abgegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 09.10.2013 bis zum 11.11.2013. Es wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegeben.
Die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden ausgewertet.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein. Im Weiteren wurde in Auswertung der Stellungnahmen die Überarbeitung der Entwässerungskonzeption, die derzeit die Grundlage für den rechtskräftigen Bebauungsplan zur Entwässerung bildet, gefordert. Die Auswertung der gutachtlichen Erkenntnisse hat Einfluss auf die Ergebnisse der Abwägung und insbesondere auf die Ergänzungsflächen. Es wurden Gutachten zu Geruchs- und Lärmimmissionen in Auswertung der Stellungnahmen erarbeitet sowie eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,7 MB
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