Beschlussvorlage - VO/1/0079/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 01.08.2015 (Schuljahr 2015/16) bis 31.07.2020 (Ende des Schuljahres 2019/20)

 

  1.   Inhalte der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in M-V vom 04.10.2005 (SEPVO M-V):

Die Schulentwicklungsplanung ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise sind für die Planung des gesamten Schulnetzes der Landkreise im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig. Die Schulentwicklungspläne sind mit den benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen. Hierbei ist sicherzustellen, dass Kreis- und Stadtgrenzen übergreifende Einzugsbereiche eingerichtet werden, sofern dies für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten und wohnortnahen Schulangebotes erforderlich ist.

 

  1. Allgemeine Planungsgrundsätze für allgemein bildende Schulen (auszugsweise):
  1. Grundschulen sollen möglichst in Wohnortnähe errichtet und betrieben werden.
  2. Für die Jahrgangsstufe 1 sind jährlich mindestens 20 Schüler vorgeschrieben.
  3. Grundschulen an Mehrfachstandorten müssen mit mindestens 40 Schülern in der Jahrgangsstufe 1 geführt werden.
  4. An den Regionalen Schulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartenunabhängige Orientierungsstufe.
  5. Regionale Schulen sind mit mindestens 36 Schülern in der Jahrgangsstufe 5 zu führen.

 

  1. Schülerzahlen und Prognosen
  2. Die Schülerzahlen im Grundschulbereich sind gegenüber der letzten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung aus dem Jahr 2009 im abgelaufenen Planungszeitraum (Schuljahr 2010/11 bis 2014/15) leicht zurückgegangen, wobei die Geburtenzahlen annähernd der damaligen Prognose entsprechen. Ursächlich könnten weitere Schulangebote in Einzugsbereich sein. Die Bildung von Diagnoseförderklassen (DFK) konnten den Rückgang nicht kompensieren.
  3. Die Schülerzahlen im Planungszeitraum (2015/16 bis 2019/20) sind konstant und liegen zwischen 229 und 266 Schülern.
  4. Im Prognosezeitraum (2020/21 bis 2024/25) kann die Gesamtschülerzahl konstant zwischen 215 und 237 gehalten werden.

 

Die Schülerzahlen der Regionalen Schule sind im abgelaufenen Planungszeitraum weiter von 254 auf 223 Schüler gesunken. Sie liegen auch hier unter der Schülerzahl, die für den vergangenen Planungszeitraum ermittelt wurde (280 – 291).

 

Im jetzigen Planungszeitraum (2015/16 bis 2019/20) liegen die Gesamtschülerzahlen an der               Regionalen Schule zwischen 209 und 253 mit leicht steigender Tendenz. Sie liegen damit deutlich unter der bisherigen Einschätzung. Ursächlich hierfür könnten sowohl weitere Schulangebote in Einzugsbereich (Klassenstufe fünf und sechs) im Rahmen der schulartenunabhängigen Orientierungsstufe als auch die freie Schulwahl ab Klassenstufe fünf sein. Für den Prognosezeitraum (2020/21 bis 2024/25) wird hingegen wieder mit einem leichten Anstieg von 273 auf 304 Schülern gerechnet

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

I.              Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)

- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2006 – 31.07.2011

              sowie im Prognosezeitraum 01.08.2011 – 31.07.2016

 

a)    Klassenstufen 1 – 4

              Im Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/20 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 225 und 260 Schülern bewegen. Für diesen Zeitraum kann eine Dreizügigkeit im Grundschulbereich gewährleistet werden.

              Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 wird die Gesamtschülerzahl zwischen 215 und 237 Schülern liegen. Für den Prognosezeitraum wird ebenfalls eine Drei- bzw. Zweizügigkeit für die Klassenstufen 1 – 4 angenommen. Die geforderte Schülermindestzahl kann gewährleistet werden. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.

 

b)              Klassenstufen 5 bis 10

              In den Klassenstufen 5 – 10 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 209 und 253 Schülern. Im Planungszeitraum wird durchgängig eine Zweizügigkeit erwartet.

              Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 273 und 304 Schülern. Auch im Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit nachgewiesen werden.

              Die Bestandsfähigkeit der Schulart Regionale Schule ist somit nachgewiesen.

 

              Bei der Ermittlung der Schülerströme ist mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden.

 

Die erarbeitete Schülerprognose beruht ausschließlich aus den Daten des Melderegisters (Schuljahre 2015/16 bis 2020/21), wobei mit einem Wechsel von 1/3 der Schüler ab der Klassenstufe 7 an das Gymnasium gerechnet wird. Die Darstellung der Schülerströme ab dem Schuljahr 2015/16 berücksichtigt nicht die Auswirkungen der freien Schulwahl ab Klassenstufe 5 und deren Auswirkungen auf die Anzahl der Klassen je Jahrgangsstufe.

 

II.         Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)

 

Die Schulraumbilanzen haben sich nicht wesentlich gegenüber der vorigen Schulentwicklungsplanung verändert. Die vorgesehenen Investitionen konnten realisiert werden. Beide Schulen verfügen insgesamt über eine moderne Ausstattung.

 

Die Sportraumbilanzen konnten insgesamt stark verbessert werden.

Im Jahr 2006 wurde eine Dreifeld-Sport und Mehrzweckhalle in Betrieb genommen. Damit stehen ausreichend Innenflächen für den Schulsport zur Verfügung. Im Jahr 2011 wurde ein Bolzplatz mit     100 m Laufbahn und Weitsprunganlage errichtet. Damit steht ein weiterer Sportplatz für den Schulsport zur Verfügung.

 

  1.     Einzugsbereiche

 

Für die Regionale Schule Schönberg mit Grundschule gilt zurzeit folgender Einzugsbereich:

 

-          Groß Siemz (Groß Siemz, Klein Siemz, Lindow, Torisdorf)

-          Lockwisch (Dorf Lockwisch, Hof Lockwisch, Petersberg)

-          Niendorf (Niendorf, Bechelsdorf, Ollndorf, Törpt)

-          Grieben (Grieben, Zehmen)

-          Menzendorf (Menzendorf, Lübsee, Lübseerhagen, Rottensdorf)

-          Stepenitztal (Papenhusen, Blüssen)

-          Roduchelstorf (Roduchelstorf, Cordshagen)

-          Stadt Schönberg und Ortsteile

 

              Vor dem Hintergrund der freien Schulwahl sollte der bestehende Einzugsbereich nicht verändert               werden. Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit, weitere Schüler aufzunehmen.

 

 

 

 

  1. Künftige Schulstruktur

 

Regionale Schule mit Grundschule, Dassower Straße mit einer Außenstelle des Grundschulteils am Standort der früheren Grundschule Am Oberteich.

 

Die Stadt Schönberg ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. Für die künftige Weiterentwicklung der Stadt Schönberg ist es von besonderer Bedeutung, dass sowohl die Grundschule als auch die Regionalschule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohneinheiten und Gewerbeflächen muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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