Beschlussvorlage - VO/4/0703/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Dassow für einen Teilbereich in der Ortslage Harkensee an der Dassower Straße
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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09.04.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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09.10.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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25.03.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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28.10.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 29 als beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 auf ihrer Sitzung am 26. September 2012 gefasst.
Die Planunterlagen einschließlich Begründung lagen in der Zeit vom 6. November bis zum 10. Dezember 2012 öffentlich aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu der Planung abgegeben.
Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Hinweise aus den Stellungnahmeverfahren wurden beachtet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.
Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die auf Grund der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,6 kB
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