Beschlussvorlage - /1/0076/2014-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der neuen Hauptsatzung der Stadt Dassow wurde bereits am 02.09.2014 im Hauptausschuss sowie am 16.09.2014 in der Stadtvertretung vorberaten. Verlauf und Ergebnisse der Beratungen können der anliegenden Strich-1-Vorlage nebst altem Hauptsatzungsentwurf (Anlage 2) entnommen werden.

 

Am 14.10.2014 führte der Hauptausschuss eine weitere Beratung zur neuen Hauptsatzung durch. Insbesondere folgende Empfehlungen wurden in den neuen anliegenden Hauptsatzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet, diese sind rot gekennzeichnet:

 

- Aufnahme des § 6 – Hauptausschuss -  in Anlehnung an die Hauptsatzung der Stadt Schönberg,

- Ergänzung des § 7 – Ausschüsse - um die Möglichkeit der Bildung zeitweiliger Ausschüsse,

- Aufnahme von Entschädigungsbeträgen in § 10 (Entschädigung) – ergänzend hierzu: Anlage 3.

 

Entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses wurden in § 6 Formulierungen aus der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Schönberg übernommen.

Hierzu zählt u. a. die Übernahme der Wertgrenzen innerhalb derer der Hauptausschuss Entscheidungen treffen darf. Die untere Wertgrenze für den Hauptausschuss wurde an die momentan in der Hauptsatzung der Stadt Dassow festgelegten Wertgrenzen für den Bürgermeister angepasst. Die obere Wertgrenze für den Hauptausschuss wurde zunächst aus der Hauptsatzung der Stadt Schönberg übernommen. Die Stadtvertretung hat nun die Möglichkeit die Beträge von der Stadt Schönberg in ihrer Hauptsatzung zu belassen oder aber andere Wertgrenzen zu definieren.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die neue Hauptsatzung der Stadt Dassow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

je nach Beschlussfassung zu den Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Funktionsträger

 

 

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Anlagen

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