Beschlussvorlage - VO/4/0071/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Gemeindevertretung wurde die Beteiligung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit) am 29.04.2014 beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 9 fand im Amt Schönberger-Land vom 10.06.2014 bis 14.07.2014 statt.

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Durch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen vorgebracht, die durch die Gemeindevertretung abzuwägen sind.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen gegeben.

 

Auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Einwänder sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen

 

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, ist der nächste Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB.

Da zusammen mit dem Bebauungsplan auch örtliche Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung  Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt wurden, sind diese ebenfalls als Satzung zu beschließen. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen und mit dem nachstehenden Ergebnis geprüft (siehe Anlage 1). Diese Anlage wird zum Beschluss genommen.

 

- berücksichtigt werden Anregungen von:

              - Landkreis Nordwestmecklenburg                                                                                   

              - Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

              - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg                           

              - Zweckverband Grevesmühlen

              - Wasser- und Bodenverband Stepenitz/Maurine

 

- teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:                                          BUND M-V e.V.

- nicht berücksichtigt werden Anregungen von:                                                        keine

 

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Lüdersdorf,

Sonstiges Sondergebiet „Reiterhof mit Wochenend- und Ferienhäusern“ für den Bereich des ehemaligen Kasernenstandortes im Ortsteil Schattin, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B als Satzung. Die Begründung des Bebauungsplanes einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

 

4. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden ebenfalls als Satzung beschlossen.

 

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 9 nach Wirksamwerden der 2. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 9 mit Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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