Beschlussvorlage - VO/1/0154/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in seiner Sitzung am 19.02.2015 die Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2015/16 bis 2019/20 beschlossen.

Der Landkreis bereitet als nächsten Schritt den Erlass einer Schuleinzugsbereichssatzung vor. Die Satzung soll am 16. April 2015 durch den Kreistag beschlossen und zum 01.08.2015 in Kraft treten.

 

Grundsätzlich ist der Einzugsbereich einer Schule das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise können abweichend von diesem Grundsatz im Benehmen mit den Schulträgern zur Gewährung einer angemessenen Unterrichtsversorgung und einer gleichmäßigen Auslastung der Schulen sowie zur Regelung der Schülerbeförderung Einzugsbereiche festlegen.

 

Der Satzungsentwurf sieht für die Regionale Schule mit Grundschule Dassow folgenden Einzugsbereich vor:

Dassow (Regionale Schule mit Grundschule

und Außenstelle einer Orientierungsstufe in Selmsdorf)

 

-Dassow (Dassow, Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Holm, Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Lütgenhof, Prieschendorf, Schwanbeck, Tankenhagen, Wieschendorf, Wilmstorf, Harkensee, Barendorf, Pötenitz, Benckendorf, Feldhusen, Johannstorf, Rosenhagen, Volkstorf)

-Selmsdorf (Selmsdorf, Hof Selmsdorf, Lauen, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz)

 

Für die Regionalschülerinnen und Schüler aus Selmsdorf (Selmsdorf, Hof Selmsdorf, Lauen, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz) gilt: Bedingt durch die Aufnahmekapazität der Regionalen Schule Dassow macht sich das Führen einer Außenstelle dieser Schule am Standort Selmsdorf erforderlich, in der die Selmsdorfer Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufen 5 und 6 besuchen.

Auf Elternwunsch ist eine Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Roggenstorf (Roggenstorf, Grevenstein, Rankendorf, Tramm, Alt Greschendorf) in Dassow möglich.

Die Beschulung der Schüler aus Kalkhorst, Dönkendorf, Groß Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Neuenhagen, Klein Schwansee erfolgt nur noch auslaufend.

Für den gymnasialen Bildungsgang ist das Gymnasium Schönberg und für Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Allgemeine Förderschule Schönberg die zuständige Schule.

 

 

Die Stadt Dassow hat die Möglichkeit, sich zu den relevanten Festlegungen im Entwurf der Schuleinzugsbereichssatzung und des Schulentwicklungsplanes zu äußern.

 

Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur konnte vorab diesen Sachverhalt auf Grund der kurzen Zeitvorgabe durch den Landkreis nicht beraten. Die Anhörung der Schulkonferenz muss ebenfalls anschließend erfolgen (Die Aufforderung zur Anhörung ging am 23.02.2015 in der Amtsverwaltung ein).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Dassow nimmt den Schulentwicklungsplan und die beabsichtigten Festlegungen für den Einzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow sowie für das Gymnasium Schönberg und der Allgemeinen Förderschule Schönberg zur Kenntnis und gibt zur Satzung über die Schuleinzugsbereiche folgenden Hinweis (zu Punkt 6):

Der Einzugsbereich für Selmsdorf (Selmsdorf, Hof Selmsdorf, Lauen, Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz) gilt nur für den Regionalschulteil.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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