Beschlussvorlage - VO/4/0124/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 34 zur Errichtung einer Kindertagesstätte an der Grevesmühlener Straße zwischen Jugendclub und Veranstaltungswiese (ehemaliges Schwimmbad) durch.

 

Die Planunterlagen einschließlich Begründung lagen in der Zeit vom 07. April 2015bis einschließlich 07.Mai 2015 öffentlich aus.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu der Planung abgegeben.

 

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Die Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren werden beachtet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Die Abwägungsergebnisse werden bis zur Stadtvertretung Dassow aufbereitet, ergänzt und in tabellarischer Form als Grundlage für die Beschlussfassung zusammengestellt.

 

Im Rahmen der Erörterung in der Sitzung vom 12.05.2015 empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus der Stadtvertretung nachfolgende Beschlussfassung: 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die auf Grund der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses

 

2.      Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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