Beschlussvorlage - VO/4/0134/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rahmenplaner stellt im Bauausschuss am 19.5.2015  Punkte gemäß folgender Gliederung vor:

I. Darstellung der Geltungsbereiche der Satzung differenziert in die Bereiche

1. Kerngebiet + östliche Vorstadt Schlauentrift

2. Villenvorstadt Lübecker Straße

3. Vorstadt am Gymnasium

Hierzu werden die jeweiligen schutzwürdigen Charakteristiken der Stadtteile erläutert.

 

II. Analyse der Geltungsbereiche

Anhand von Fotos und Zeichnungen werden typische Gebäude dargestellt und daraus haus- und fassadentypen abgeleitet.

Die für den Bereich typischen Gestaltungselemente der Fassaden gegliedert nach  Baukörper, Dach, Fassade, Fenster/Tür, Vorbereiche, Einfriedungen und Treppen werden dargestellt

 

III. Satzungstext

Hier werden Ziele eines Satzungstextes der Gestaltungssatzung vorgestellt.

 

Die Präsentation des Arbeitsstandes erfolgt als Zwischenbericht und wird für den Fortgang der Arbeiten zur Beratung und Diskussion im Ausschuss vorgestellt.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt die Arbeiten entsprechend Vorstellung des Rahmenplaners fortzuführen.

oder

Der Bauausschuss empfiehlt die Fortführung der Arbeiten unter Beachtung der Ergebnisse aus dem Protokoll der Sitzung des Bauausschusses vom 19.05.2015.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten der Gestaltungssatzung im Rahmen der Treuhandmaßnahme Stadtsanierung Schönberg „Ortskern“

 

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Anlagen

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