Beschlussvorlage - VO/4/0141/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Lockwisch hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An den Wiesen“ beschlossen.

Der Ursprungsbebauungsplan Nr. 5 besteht bereits, die Bebauung ist realisiert. In den nachfolgenden Jahren wurden Satzungen über die 1. und 2. Änderung aufgestellt, jedoch nicht zu Ende geführt. Unter Bezugnahme auf die planerischen Absichten der beiden Änderungen wurden vom Landkreis Nordwestmecklenburg Baugenehmigungen nach den Bestimmungen des § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) erteilt. Die Änderungen wurden jedoch nicht zu Ende geführt. Es gilt heute der Ursprungsplan in unveränderter Fassung.

Inhalt der Änderungen waren insbesondere Änderungen der Baugrenzen. Dies führt dazu, dass heute eine Reihe von Wohngebäuden existiert, die hinsichtlich ihrer Lage mit den Bestimmungen des Ursprungsplanes nicht vereinbar sind. Mit dem nun geplanten Verfahren über die 1. Änderung des B-Planes Nr. 5 sollen diese Unstimmigkeiten dauerhaft behoben werden. Gleichzeitig sollen Defizite in den Ausgleichsmaßnahmen geregelt werden.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ist in der Gemeindevertretung vom  für die Beteiligung der Träger öffentlicher und sonstiger Belange bestimmt worden.

Die Stadt Schönberg wird hiermit als Nachbargemeinde zur Stellungnahme bis zum 08.06.2015    aufgefordert, soweit Belange von ihr berührt werden.

 

Gleichzeitig informiert die Gemeinde Lockwisch über die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.05. 2015 – 04.06.2015 im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, FB IV-OG in Schönberg. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg wird im Rahmen der Aufstellung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Lockwisch nicht in Ihren Belangen berührt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...