Beschlussvorlage - VO/4/0159/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich der Ortslage Elmenhorst (§ 13 a BauGB)
Information zur Beteiligung der Öffentlichkeit und als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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01.07.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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02.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2014 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für einen Teilbereich der Ortslage Elmenhorst gebilligt.
Planungsziel ist die Reduzierung der Straßenverkehrsfläche zu Gunsten der Wohngrundstücke. Die bisher vorgesehene Erschließungsstraße wird als Stichstraße ausgebildet. Auf einen Wendehammer wird verzichtet. Abfallbehälter sind durch die Anwohner an der Erschließungsstraße „Zur Steilküste“ am Entsorgungstag abzustellen. Durch Reduzierung der Verkehrsflächen werden die Wohnflächen ergänzt, Baugrenzen amgepasst. Anpflanzgebote werden auf die öffentliche Grünfläche verlagert.
Die Stadt Dassow erhält hiermit die Information, dass die Öffentlichkeit in der Zeit vom 19.05.2015 – 19.06.2015 im Amt Klützer Winkel, Schlossstraße 1 in Klütz während der Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 einsehen kann.
Gleichzeitig wird die Stadt Dassow zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde innerhalb eines Monats aufgefordert.
Es wird über Aufschluss zu beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen oder sonstigen Maßnahmen gebeten, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung von Bedeutung sein können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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