Beschlussvorlage - VO/4/0159/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2014 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für einen Teilbereich der Ortslage Elmenhorst gebilligt.

 

Planungsziel ist die Reduzierung der Straßenverkehrsfläche zu Gunsten der Wohngrundstücke. Die bisher vorgesehene Erschließungsstraße wird als Stichstraße ausgebildet. Auf einen Wendehammer wird verzichtet. Abfallbehälter sind durch die Anwohner an der Erschließungsstraße „Zur Steilküste“ am Entsorgungstag abzustellen. Durch Reduzierung der Verkehrsflächen werden die Wohnflächen ergänzt, Baugrenzen amgepasst. Anpflanzgebote werden auf die öffentliche Grünfläche verlagert.

 

Die Stadt Dassow erhält hiermit die Information, dass die Öffentlichkeit in der Zeit vom 19.05.2015 – 19.06.2015 im Amt Klützer Winkel, Schlossstraße 1 in Klütz während der Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 einsehen kann.

Gleichzeitig wird die Stadt Dassow zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde innerhalb eines Monats aufgefordert.

Es wird über Aufschluss zu beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen oder sonstigen Maßnahmen gebeten, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung von Bedeutung sein können.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat zur  Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich der Ortslage Elmenhorst weder Anregungen noch sonstige Belange als Nachbargemeinde vorzubringen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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