Beschlussvorlage - VO/4/0161/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow beabsichtigt die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Überprüfung der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gebiet der Stadtgemeinde.

Die planungsrechtliche Ausgangssituation im Gebiet der Stadt Dassow stellt sich so dar, dass südlich der Ortslage Groß Voigtshagen im Flächennutzungsplan derzeit bereits ein Sondergebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen enthalten ist. Der Bereich befindet sich 500 m südlich der Ortslage Groß Voigtshagen. Bei der Darstellung des Sondergebietes für die Errichtung von Windenergieanlagen wurden die bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Flächennutzungsplanes in der derzeit wirksamen Fassung geltenden Anforderungen an die Errichtung bzw. Ausweisung von Gebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen beachtet.

Unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittes und heutiger Anforderungen an die Errichtung von Windenergieanlagen ergeben sich andere Anforderungen für die Planung von Flächen und Standorten für die Errichtung von Windenergieanlagen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die landesplanerische Beurteilung wurden im Kriterienkatalog der Planungsregion Westmecklenburg vom Februar 2015 beachtet. Im Entwurf zur informellen Vorabbeteiligung Stand 24.02.2015 zur Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg Kapitel 6 Energie befindet sich eine Karte, die den Stand berücksichtigt. Die Stadt Dassow wurde mit Schreiben vom 16.04.2015 mit einer informellen Vorabbeteiligung in die Abstimmung einbezogen. Vor Einleitung des offiziellen zweistufigen Beteiligungsverfahrens erfolgt eine informelle Vorabbeteiligung. Die Stadt Dassow nimmt dies zum Anlass ihre Zielsetzungen für die Darstellung zur Entwicklung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet zu überprüfen. Die Teilfläche 3 des Eignungsgebietes hat eine Größe von 69 ha. Der überwiegende Teil der Teilfläche 3 des Suchraumes liegt innerhalb des Gebietes der Stadtgemeinde Dassow. Ein geringer Anteil liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Roggenstorf.

Die Stadt Dassow hat die Zielsetzungen der informellen Vorabbeteiligung für den Suchraum mit den eigenen Darstellungen im Flächennutzungsplan überprüft. Danach würden die Flächen des Suchraumes in einer größeren Entfernung zur Ortslage Groß Voigtshagen liegen und auch für die Bereiche vom Holm würden die Anforderungen gemäß Kriterien für die Ausweisung von Gebieten auf der Ebene der Raumordnung und Landesplanung eingehalten.

Deshalb beabsichtigt die Stadt Dassow die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur planungsrechtlichen Regelung von Windenergieanlagen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes.

Zielsetzung ist es, den Suchraum in Bezug auf die Eignung zur Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Dassow zu überprüfen. In gleichem Zuge ist beabsichtigt, die bisherige Fläche für die Errichtung von Windenergieanlagen des Sondergebietes für Windenergieanlagen südlich Groß Voigtshagen zu streichen.

Grundlage für die Entscheidung der Stadt Dassow sind neben den raumordnerischen und den städtebaulichen Argumenten auch entsprechende bestands- und gutachterliche Aussagen zur Fauna, zur Biotopausstattung und der jeweiligen Bewertung.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist die Eignung des Standortes unter Berücksichtigung der Anforderungen des BauGB und in Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung zu prüfen.

Die erforderlichen Schritte im Verfahren zur Aufstellung der vorbereitenden Bauleitplanung sind zu beachten. Der Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Zuge des Aufstellungsverfahrens entsprechend Raum und Bedeutung beizumessen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Aufstellungsverfahren zu berücksichtigen und einzubeziehen.

Als Anlage zum Aufstellungsbeschluss werden die Karte A mit der Darstellung des der Untersuchung zugrunde liegenden Bereiches auf dem Gebiet der Stadt Dassow und die Karte B mit dem aus derzeitiger Sicht zu streichenden Eignungsgebiet südlich der Ortslage Groß Voigtshagen beigefügt.

Die Stadt Dassow beabsichtigt im Aufstellungsverfahren folgende Punkte zu prüfen:

-          Verzicht auf die Darstellung des bisherigen Sondergebietes für die Errichtung von Windenergieanlagen südlich von Groß Voigtshagen,

-          Überprüfung der Abgrenzung des Suchraumes und Bestimmung einer Fläche für die Übernahme als Sondergebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen in den Flächennutzungsplan,

-          Bestimmung der maximalen Bauhöhe von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung städtebaulicher, landschaftlicher und wirtschaftlicher Kriterien,

-          Überprüfung der Anforderungen an die optimale Lage von Standorten innerhalb von Sondergebieten.

Anforderungen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse werden überprüft und sind nachzuweisen; dies bedeutet, dass keine negativen Beeinträchtigungen durch Schall oder Schattenwurf (als unzumutbare Beeinträchtigungen) entstehen. Der Abstand von wenigstens 1000 m wird beachtet. Die gewerblichen- und Wohnbauentwicklungsinteressen der Stadt Dassow mit ihrer zentral- örtlichen Funktion dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Abstände lassen Erweiterungen des bisherigen Siedlungsbereiches unter Beachtung der Mindestabstandsforderungen zu Windenergieanlagen von wenigstens 1000 m zu. Die Überprüfung der Anforderungen aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege erfolgen im Beteiligungsverfahren. Die Stadt Dassow setzt sich mit den Zielsetzungen zur Errichtung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung der derzeitigen Darstellungen im Flächennutzungsplan auseinander.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow (südlicher Teil) im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Eignungsgebietes für Windkraft südöstlich von Groß Voigtshagen.
  2. Der Planbereich befindet sich im Osten der Stadtgemeinde Dassow, südlich der Ortslage Groß Voigtshagen und nördlich von Holm.

Es werden 2 Bereiche betrachtet:

-          Der Bereich der Zurücknahme von Windenergieanlagen, der bisher im Flächennutzungsplan dargestellt ist, befindet sich 500 m südlich der Ortslage Groß Voigtshagen, ca. 450 m westlich der Gemeindegrenze Richtung Roggenstorf und wird im Süden und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt. Siehe dazu die beiliegende Übersicht.

-          Der Bereich für die planungsrechtliche Regelung zur Errichtung von Windenergieanlagen mit dem Ziel der Neuausweisung innerhalb eines Sondergebietes von Windenergieanlagen befindet sich im östlichen Teil der Stadtgemeinde Dassow in geringer Entfernung zu dem vorgenannten Standort.

  • Die nördliche Abgrenzung befindet sich in einem Abstand von 1000 m südlich der Ortslage Groß Voigtshagen,
  • die östliche Begrenzung befindet sich in einem Abstand von 100 m zur Gemeindegrenze nach Roggenstorf,
  • die südliche Begrenzung befindet sich unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Roggenstorf,
  • die südwestliche und westliche Grenze gehen in Ackerfläche über,
  • die südwestliche Grenze befindet sich in einem Abstand von etwa 1.100 m zur Bundesstraße,
  • die westliche Grenze wird im Übergang zu Ackerflächen geprägt.

Das Plangebiet ist den beigefügten Karten zu entnehmen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Aufstellungsverfahrens werden vom Vorhabenträger getragen.

 

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