Informationsvorlage - VO/4/0164/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Dassow westlich der Herrmann-Litzendorf-Straße wurde am 10.04.2013 beschlossen. Es wurde zum Vorentwurf über Bauart und Weise bereits beraten. Die Planung der Erschließung ist vorangeschritten.

Die erforderlichen Verträge mit der LGE Schwerin sind kurz vor dem Abschluss, sodass das Bauleitverfahren kurzfristig fortgeführt werden kann.

In der Anlage sind daher noch einmal seinerzeit abgestimmte Ziele des Bebauungsplanes sowie 

Zielsetzungen zum Straßenbau und zur beabsichtigten Rodung von Gehölzen im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung beigefügt.

Die Unterlagen dienen der Information und aktualisierten Abstimmung zur Fortführung des Bauleitverfahrens. 

 

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Anlagen

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