Informationsvorlage - VO/4/0170/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Lüdersdorf hat seit Erstellung des Flächennutzungsplanes bereits verschiedene Änderungen vorgenommen und als Änderungen bekanntgemacht. Die daraus resultierenden Bebauungspläne wurden umgesetzt. Da zur Zeit weitere umfangreiche Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen sowie Wohnbauflächen vorgesehen sind und darüber hinaus eine Planungszeitraum von 10-15 Jahren in der Zukunft abgedeckt werden sollte, erscheint  eine ganzheitliche Fortschreibung zur Planungssicherheit angemessen.

Die Fortschreibungen  des F-Planes und LSP ermöglichen dann die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes, auf dessen Grundlage dann die jeweiligen Bebauungspläne entwickelt

werden können.

Die Gemeinde wird dadurch in die Lage versetzt, Flächen für GE/GI- und Wohnbau bedarfsgerecht vorzuhalten. Diese Angebotsplanung kann dann bei Interesse  sofort umgesetzt werden.

Bisher musste bei Anfragen  ein Planungsvorlauf von 1-2 Jahren angesetzt werden. Das hat sich in der Vermarktung in der Vergangenheit negativ ausgewirkt.

 

Auch hier ist vor Einleitung des Verfahrens  eine Kostenermittlung zur Feststellung des Vergabeverfahren für Planungsleistungen nach VOF durchzuführen (freihändige Vergabe nach Angebotseinholung oder Ausschreibung eines qualifizierten VOF – (Vorverfahren zur Planungsvergabe).

 

 

 

 

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