Beschlussvorlage - VO/6/0013/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Lüdersdorf Haushaltsjahre 2011 - 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
|
Vorberatung
|
|
|
14.07.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Lüdersdorf
|
Entscheidung
|
|
|
21.07.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf wurde durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg geprüft. Die Prüfung bezog sich auf die Jahre 2011 bis 2013.
Prüfungsschwerpunkte waren:
- Haushaltsplanung und -durchführung,
- örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss,
- Umsetzung von Haushaltssicherungskonzepten,
- Einführung der Doppik.
Für die Gemeinde Lüdersdorf wurden durch die Prüfung folgende Schwerpunktergebnisse aufgezeigt:
Zusammenfassung wesentlicher Prüfungsergebnisse
- In der letzten kameralen Jahresrechnung 2011 ist keine Restebereinigung erfolgt.
- Die Verwendung der zweckgebundenen Mittel zur Haushaltskonsolidierung von 2007 bis 2009
wurde nicht nachgewiesen. - Die Eröffnungsbilanz war nicht aufgestellt, es lagen dementsprechend noch keine
Jahresabschlüsse für den Prüfungszeitraum vor. - Die Dienstanweisung zur Organisation des Rechnungswesens lag zum Zeitpunkt der Prüfung
noch nicht vor. - Ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Bewertungsrichtlinie lag nicht vor.
- Es wurde keine Inventur zum EÖB-Stichtag durchgeführt.
- Für das städtebauliche Sondervermögen lagen für das Haushaltsjahr 2012 keine
Haushaltssatzung und kein Haushaltsplan vor. - Die Haushaltssatzungen wurden nicht rechtzeitig bekannt gemacht.
- Die Befugnisse während der vorläufigen Haushaltsführung wurden teilweise überschritten.
- Die Haushaltssicherungskonzepte für die Jahre 2012 und 2013 sind unzureichend.
- Die Vergabevorschriften wurden nicht ausreichend beachtet.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Prüfung entsprachen nicht den gesetzlichen Vorschriften.
Zu diesen Schwerpunkten wird empfohlen wie folgt Stellung zu nehmen:
- Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Forderungen und die entsprechende Restebereinigung
(Niederschlagung und Erlass) erfolgte bereits vor der Prüfung. Eine weitergehende Bereinigung der Reste erfolgt laufend.
- Die Darstellung der Verwendung der zweckgebundenen Mittel erfolgt in der Eröffnungsbilanz.
- Die Eröffnungsbilanz befindet sich in der Aufstellung. Der verbindliche Zeitplan des
Rechnungsprüfungsausschusses sieht als Feststellungszeitpunkt den 30.11.2015 vor.
- Die Dienstanweisung zur Organisation des Rechnungswesens trat am 31.03.2015 in Kraft.
- Die Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen
Verbindlichkeiten des Amtes Schönberger Land und der amtsangehörigen Städten und
Gemeinden zum Stand 01.01.2008 wurde durch die Gemeindevertretung Lüdersdorf am
28.04.2015 beschlossen.
- Die Inventur zum Eröffnungsbilanz-Stichtag ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
- Der Prüfungshinweis wurde umgesetzt, ab dem Haushaltsjahr 2013 wurden die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan durch die Gemeindevertretung beschlossen.
- Der Hinweis wird künftig verstärkt beachtet.
- Auch dieser Hinweis wird künftig verstärkt beachtet.
- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
- Zukünftig ist die konsequente Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen zum
Vergabeverfahren zu beachten. Hierbei werden die Prüfungen zur Auftragsvergabe durch den
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land maßgeblich beitragen. Die
Dienstanweisung für das Auftrags- und Vergabewesen des Amtes Schönberger Land wird in
naher Zukunft überarbeitet. Darin werden Festlegungen zu geänderten Wertgrenzen für die
Auftragserteilung sowie die Vollständigkeit der Dokumentationen getroffen.
- Die Gemeinde Lüdersdorf hat ihre Aufgaben der örtlichen Prüfung nach dem
Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) an den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Schönberger Land übertragen. Durch die Übertragung der gesetzlichen Aufgaben soll gewährleistet werden, dass die Aufgaben der örtlichen Prüfung gemäß den Festlegungen im Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) konsequent und in hoher Qualität durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf nimmt den Bericht zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Lüdersdorf zur Kenntnis. Die Stellungnahme umfasst analog die Darstellung im Sachverhalt, siehe beiliegenden Schreiben.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Prüfbericht öffentlich auszulegen und dieses vorab öffentlich bekanntzugeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
10,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
212 kB
|