Beschlussvorlage - VO/4/0198/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Stepenitztal hat in der Sitzung am 30.06.2015 den o.g. Entwurf gebilligt und für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

 

Die Gemeinde Stepenitztal beabsichtigt für die Ortslage Gostorf zusätzlichen Wohnraum für die Bevölkerung anbieten zu können. Der Ortsteil wird mit dieser Satzung am südöstlichen Ortseingang abgerundet. Die einbezogenen Flächen werden für eine weitere Bebauung vorbereitet.

 

Die Stadt Dassow wird hiermit am Aufstellungsverfahren als Nachbargemeinde beteiligt und ist aufgefordert, zum Planvorhaben der Gemeinde Stepenitztal Anregungen oder Bedenken innerhalb eines Monats, bis zum 14. September 2015, vorzubringen.

Wesentliche Auszüge der Ergänzungssatzung sind dieser Vorlage beigefügt. 

 

Gleichzeitig informiert die Gemeinde Stepenitztal über die Öffentlichkeitsbeteiligung. Der vollständige Entwurf mit dazugehöriger Begründung liegt während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Grevesmühlen, Bauamt, Rathausplatz 1, Haus 2, 1.OG zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 12.08.2015 bis zum 14.09.2015 aus.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat zur Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für den südöstlichen Bereich der Ortslage Gostorf weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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