Beschlussvorlage - VO/4/0208/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow verfügt über zwei Teilflächennutzungspläne für das gesamte Gemeindegebiet. Von der Änderungsabsicht ist der Teilflächennutzungsplan Süd berührt. Durch den Teilflächennutzungsplan Süd werden die Grundzüge der baulichen und sonstigen Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet nicht durch die beabsichtigte 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes berührt.

 

Der Flächennutzungsplan dient als Voraussetzung für die Erstellung eines Bebauungsplanes für die Motocrossbahn Dassow. Derzeit ist die planungsrechtliche Situation nicht geregelt. Die Motocrossbahn wird auf einer ehemaligen Erdstoffdeponie betrieben. Um auch zukünftig eine Leistungsfähigkeit zu gewährleisten und die Ansprüche der Umgebung sowohl naturschutzfachlich als auch Immissionsschutzrechtlich berücksichtigen zu können, sollen die Grundzüge der baulichen Entwicklung im Zusammenhang mit der Motocrossbahn im Zuge der 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes überprüft werden. Der Bereich der 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes betrifft den Bereich der ehemaligen Erdstoffdeponie, auf der die Motocrossbahn errichtet wird.

 

Im Zusammenhang mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Nachweisführung der SPA-Verträglichkeit für das angrenzende Schutzgebiet darzulegen. Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit erfolgt. Als Grundlage für die Bearbeitung wird das vorhandene Gutachten mit der Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch von 2014 genutzt.

 

Auf bisher dem Außenbereich zugeordneter Fläche, Fläche die im Flächennutzungsplan sowohl als Erdstoffdeponie als auch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird, soll die Motocrossbahn planungsrechtlich geregelt werden. Dafür soll ein Sondergebiet Motocrossbahn Dassow entsprechend auf der Ebene des Flächennutzungsplanes als Sondergebiet nach § 11 BauNVO dargestellt werden. Randliche Flächen sollen als Ausgleichsflächen und die Zufahrtsstraße entsprechend dargestellt werden.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bauleitplanung sollen auch die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen gesichert werden. Hierzu hat die Stadt Dassow im Zusammenhang mit dem MC Dassow und der Landgesellschaft bereits Abstimmungen zur Absicherung der entsprechenden Flächenbedarfe geführt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dasow fasst den Beschluss über die Aufstellung der    8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Motocrossbahn Dassow.
  2. Der Planbereich befindet sich westlich von Dassow Vorwerk und wird wie folgt begrenzt:

Im Nordosten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

Im Norden:durch eine Hecke und anschließende landwirtschaftlich genutzte Flächen,

Im Westen:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Im Süden:  durch den Zufahrtsweg,

Im Osten:  durch die vorhandene Bebauung in Vorwerk.

Das Plangebiet ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

-          planungsrechtliche Vorbereitung des Sondergebietes für die Motocrossbahn nach § 11 BauNVO,

-          planungsrechtliche Vorbereitung und Sicherung von Ausgleichsflächen,

-          Sicherung der immissionsschutzrechtlichen Belange,

-          Nachweis der SPA-Verträglichkeit.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

F-Plankosten trägt die Stadt Dassow 

 

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Anlagen

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