Beschlussvorlage - VO/1/0292/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Initiative zum Breitbandausbau gestartet. Ziel ist der flächendecke Breitbandausbau im gesamten Bundesgebiet mit einer Versorgung von 50 Mbit/s Downloadrate bis zum Jahr 2018. Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 22. Oktober 2015 veröffentlicht. Der Bund fördert in Projektgebieten, die noch unterversorgt sind und in denen auch in den nächsten drei Jahren kein eigeninvestiver Ausbau durch Telekommunikationsanbieter erfolgt, die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke, die sich beim Ausbau für den TK-Anbieter ergeben würde. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V koordiniert das Programm auf Landesebene und setzt bei der Umsetzung auf die Landkreise. Die Landkreise treten für die Gemeinden in den Projektgebieten selbst als Antragsteller auf. Der Landkreis Nordwestmecklenburg beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Breitbandkompetenzzentrum M-V (BKZ), die Stadt Schönberg im Rahmen einer gemeindeübergreifenden Antragstellung zur Förderung des Breitbandausbaus zu berücksichtigen. Die Zusammenlegung von Gemeinden zu Ausbaugebieten wurde vom BKZ aus fachlicher Sicht vorgenommen.

 

Diese Auswahl berücksichtigt die aktuelle Versorgungssituation sowie die Ergebnisse der Markterkundung, wonach kein TK-Anbieter auf eigene Kosten den Ausbau in den betreffenden Gemeinden in absehbarer Zeit durchführen wird.

 

Das Breitbandkompetenzzentrum beabsichtigt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens, mit dem die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke ermittelt werden soll. Es wird beabsichtigt, diese Wirtschaftlichkeitslücke mit öffentlichen Mitteln auszugleichen. Der Bund fördert die Wirtschaftlichkeitslücke grundsätzlich mit 50 %, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann dieser Satz bis auf 70 % erhöht werden. Das Land M-V will bis auf 90 % kofinanzieren, womit sich im Ergebnis dessen ein Eigenanteil von 10 % für die Gemeinde ergibt. Dieser kann bei finanzschwachen Gemeinden auf Antrag abgesenkt oder ersetzt werden. Darüber entscheidet ein Beirat auf Landesebene.

 

Die Wirtschaftlichkeitslücke ist noch nicht bekannt, insofern kann auch keine verbindliche Aussage zu dem bei der Gemeinde zur Rede stehenden finanziellen Anteil getroffen werden. 

 

Der Antrag muss bis zum 29. April 2016 gestellt werden (Deadline). Dieser Grundsatzbeschluss ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Antrags für das Gemeindegebiet. Der Landkreis übernimmt als Antragsteller für die Gemeinden und späterer Zuwendungsempfänger das alleinige Haftungsrisiko und möchte den Willen der Gemeinde zur Bewerbung im Förderprojekt erkennen.

 

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der kommunalrechtlichen Genehmigung und erzeugt deshalb noch keine Bindungswirkung. Die verbindliche Zusage der Gemeinde ist erst nach Vorliegen des konkreten finanziellen Angebotes des ausführenden  Unternehmen sowie Fördermittelzusagen möglich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der Genehmigung der Kommunalaufsicht, den Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von maximal 10 % der Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

10 % der Wirtschaftlichkeitslücke

 

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