Beschlussvorlage - VO/1/0357/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 20.10.2015 trat die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow in Kraft.

Die Hauptsatzungsänderung beinhaltet die Bildung eines Zeitweiligen Ausschusses Breitensport (s. Anlage).

Der Zeitweilige Ausschuss nahm in seiner konstituierenden Sitzung am 24.09.2015 erfolgreich seine Arbeit auf.

 

In der Sitzung der Stadtvertretung Dassow vom 27.09.2016 wurde angemerkt, dass die Aufgaben, die laut Hauptsatzung vom Breitensportausschuss zu leisten waren, inzwischen erfüllt sein sollten. Das Amt wurde beauftragt zu prüfen, ob die Existenz des Zeitweiligen Ausschusses Breitensport noch durch die Hauptsatzung der Stadt Dassow abgedeckt ist.

 

Der Breitensportausschuss hat gemäß § 7 Abs. 1 e der Hauptsatzung der Stadt Dassow folgende Aufgabe: Bedarfsplanung/Entwicklungskonzept für das vom SV Dassow angebotene Breitensportangebot für die Jahre 2015 – 2025.

Der Ausschuss erarbeitete sowohl eine Bedarfsanalyse als auch das Konzept „Breitensport-Zentrum-Dassow“. Sowohl die Bedarfsanalyse als auch das Konzept wurden in der Sitzung der Stadtvertretung Dassow vom 07.06.2016 unter TOP 6 beschlossen.

Die in der Hauptsatzung der Stadt Dassow festgelegte Aufgabe des Zeitweiligen Ausschusses Breitensport scheint somit erfüllt zu sein.

 

Verwaltungsseitig wird nunmehr folgende Verfahrensweise empfohlen:

Die Stadtvertretung Dassow sollte durch Beschluss feststellen, dass die in der Hauptsatzung der Stadt Dassow festgelegte Aufgabe des Breitensportausschusses erfüllt ist und weitere Sitzungen bzw. Beratungen des Ausschusses derzeit als nicht erforderlich angesehen werden.

Da die Möglichkeit besteht, dass dem Breitensportausschuss zukünftig neue Aufgaben zugewiesen werden, sollten die Festlegungen zu Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses im Paragrafen 7 der Hauptsatzung belassen werden. Zudem wäre eine erneute Änderung der Hauptsatzung auf diese Weise entbehrlich.

Der Breitensportausschuss würde so weiter bestehen, jedoch würde seine Tätigkeit bis zum Zeitpunkt einer neuen Aufgabenübertragung durch die Stadtvertretung ruhen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow stellt fest, dass die in § 7 Abs. 1 e der Hauptsatzung der Stadt Dassow festgelegte Aufgabe des Zeitweiligen Ausschusses Breitensport (Bedarfsplanung/Entwicklungskonzept für das vom SV Dassow angebotene Breitensportangebot für die Jahre 2015 – 2025) erfüllt ist. Weitere Sitzungen bzw. Beratungen des Ausschusses werden derzeit als nicht erforderlich angesehen.

Die Tätigkeit des Breitensportausschusses ruht bis zum Zeitpunkt einer neuen Aufgabenübertragung durch die Stadtvertretung Dassow.

Regelungen zu Bildung und Zusammensetzung des Zeitweiligen Ausschusses werden im Paragrafen 7 der Hauptsatzung der Stadt Dassow belassen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Minderaufwendungen bei den sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen

 

 

 

 

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Anlagen

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