Beschlussvorlage - VO/4/0400/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Es besteht die Absicht seitens eines Vorhabenträgers in Dassow auf dem Areal des Schlosses Lütgenhof, welches bislang als Hotel geführt wird, eine private Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychoanalyse (Burnout, Depressionen, etc.) einzurichten. Für die vorbeschriebene geplante Nutzung soll das vorhandene Schloss umgenutzt und ein Neubau errichtet werden. Das geplante Nutzungskonzept mit Neubau sieht die Unterbringung von Patienten sowohl im Neubau als auch im Schlossgebäude vor. Insgesamt sind 120 Betten geplant.

 

Planungsvorstellungen in Form eines städtebaulichen Konzeptes liegen bereits vor.

 

Über das geplante Vorhaben der Klinik hinaus besteht die Absicht, eine kleine Fläche für Wohnbebauung im Nordosten des Plangebietes (an der Ulmenstraße) zu entwickeln.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse im zweistufigen Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. 

 

Im Aufstellungsverfahren sind die Auswirkungen der Planung zu untersuchen, insbesondere:

- Nachweis der FFH- und SPA-Verträglichkeit,

- zum Baumschutz,

- Prüfung der Ausgleichs- und Ersatzbelange,

- Klärung der Schallauswirkungen in der Herrmann-Litzendorf-Straße,

- Belange des Waldes,

- Regelung der Belange der technischen Ver- und Entsorgung,

- Artenschutz,

- Denkmalschutz.

 

Mit dem Vorentwurf sind die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch zu führen.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die Auswirkungen zu unterrichten.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist vorzunehmen.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 für die Umnutzung und Erweiterung des Schlosses Lütgenhof zu einer privaten Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und
    Psychoanalyse (Burnout, Depressionen etc.).

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

nördlich:durch eine Parkanlage und das Gelände mit Garagen und Schuppen westlich des Ulmenweges,

östlich:durch den Ulmenweg,

südlich:durch die Bebauung am Ulmenweg südlich der Zufahrt zum Schloss und Parkanlage,

westlich:durch das Ufer der "Stepenitz".

 

  1. Auf der Grundlage des Vorentwurfes ist die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung vorzunehmen.

 

  1. Auf der Grundlage des Vorentwurfes ist die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.

 

  1. Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...