Beschlussvorlage - VO/2/0180/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 4 hat die Kommune unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Stadt Dassow hat für das Bauvorhaben Kindertagesstätte einen Zuwendungsbescheid erhalten; in dem geregelt ist, dass die Maßnahme bis zum 15.11.2017 abzurechnen ist, so dass kurzfristig Aufträge erteilt werden müssen. Des weiteren haben sich die Baukosten, aber auch die Förderhöhe zum Planansatz deutlich erhöht. Weiterhin wurden Fördermittelbescheide für mehrere Maßnahme im Zuge des Bodenordnungsverfahren für in Aussicht gestellt, diese Maßnahme waren noch nicht geplant.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow für das Jahr 2016.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Nachtraghaushaltssatzung 

 

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Anlagen

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