Beschlussvorlage - VO/1/0360/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Palmberg-Halle Schönberg wurde auf Basis der letzten drei Jahre und in Ausblick auf die nächsten drei Jahre eine Kalkulation erstellt. Ziel hierbei ist es, den Deckungsbeitrag für die Hallennutzung zu ermitteln. Im Ergebnis erfolgt dies, indem die Kosten durch die Nutzungsdauer geteilt werden. Die Kostenermittlung erfolgte durch die Haushalte sowie unter Zuarbeit der Anlagenbuchhaltung. Bei der Nutzungsdauer ergeben sich zwei mögliche Varianten: die Realöffnung (Öffnungszeiten) und die Realnutzung (aus 2015/2016). Anhand der bestehenden Inhalte der aktuellen Benutzungs- und Entgeltordnung wurden folgende Netto-Beträge pro Stunde ermittelt (nach ganzem Euro aufgerundet):

 

Leistung

aktueller Entgelttarif

nach neuer Kalkulation

 

Ortsansässige Vereine

Erwachsene

Realöffnung

Realnutzung

Foyer

8,40 €

5 €

8 €

Gymnastikraum

8,40 €

2 €

3 €

1 Feld (m. Umkleide + Dusche)

12,60 *

19 €

31 €

gesamte Sporthalle (m. Foyer)

 

59 €

101

*Jugendliche bis zum 18. LJ zahlen die Hälfte. Ortsfremde Vereine zahlen (brutto) 10,00 € mehr.

 

Verwaltungsseitig wird ein Betrag zwischen Realöffnung und Realnutzung empfohlen - außer beim Foyer und Gymnastikraum.  Eine Unterscheidung zwischen ortsansässigem und ortsfremdem Verein ist weiterhin möglich. Hier ist zu beachten, dass eine Balance zwischen Haushaltskonsolidierung, Nutzerauslastung der Halle und Vereinsinteressen zu finden ist.

 

Zur weiteren Beratung wird die schulische Nutzung durch die Evangelische Inklusive Schule (Träger Diakoniewerk) vorgeschlagen. Seit Beginn der Halleneröffnung wurde ein Stundenbetrag pro Feld von 20,14 € (brutto, vgl. Beschluss Hauptausschuss vom 01.11.2016) vereinbart.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Um Beratung wird gebeten.

Der Beschluss für die Stadtvertretung würde wie folgt lauten:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung in der vorliegenden Fassung mit Wirkung vom ____________. Gleichzeitig wird die Benutzungs- und Entgeltordnung vom 20.02.2014 aufgehoben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Je nach Beschluss der Entgelttarife erhöhen oder mindern sich die Einnahmen im Produkt 42400 und der Einnahmestelle 4320 wobei die Fehlbeträge durch Vereinsnutzung der Sporthalle durch interne Leistungsverrechnung aus dem Produkt 28100 ausgeglichen werden könnten

 

 

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Anlagen

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