Beschlussvorlage - /1/0437/2017-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit gem. § 2 Abs. 1 Gemeinde-Leitbildgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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04.07.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
siehe Ursprungsvorlage
Die Stadtvertretung Schönberg beschloss in ihrer Sitzung vom 22.06.2017 nunmehr die Erarbeitung der Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit in den Hauptausschuss (unter Teilnahme aller Mitglieder der Stadtvertretung) zu verweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die endgültige Beschlussfassung zur Selbsteinschätzung gem. § 2 Abs. 1 Gemeinde-Leitbildgesetz i.V.m. § 22 Abs. 2 KV M-V allerdings der Stadtvertretung obliegt. Die Empfehlung des Hauptausschusses zur Bewertung der einzelnen Kriterien dient somit ausschließlich zur Vorbereitung des Beschlusses der Stadtvertretung.
Zur Sitzung des Hauptausschusses ist ein Koordinator des Landkreises Nordwestmecklenburg geladen, der beratend bei der Selbsteinschätzung zur Verfügung stehen wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Schönberg, die Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit gem. § 2 Abs. 1 Gemeinde-Leitbildgesetz wie folgt vorzunehmen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,8 kB
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