Beschlussvorlage - /1/0437/2017-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

siehe Ursprungsvorlage

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschloss in ihrer Sitzung vom 22.06.2017 nunmehr die Erarbeitung der Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit in den Hauptausschuss (unter Teilnahme aller Mitglieder der Stadtvertretung) zu verweisen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die endgültige Beschlussfassung zur Selbsteinschätzung gem. § 2 Abs. 1 Gemeinde-Leitbildgesetz i.V.m. § 22 Abs. 2 KV M-V allerdings der Stadtvertretung obliegt. Die Empfehlung des Hauptausschusses zur Bewertung der einzelnen Kriterien dient somit ausschließlich zur Vorbereitung des Beschlusses der Stadtvertretung.

 

Zur Sitzung des Hauptausschusses ist ein Koordinator des Landkreises Nordwestmecklenburg geladen, der beratend bei der Selbsteinschätzung zur Verfügung stehen wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Schönberg, die Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit gem. § 2 Abs. 1 Gemeinde-Leitbildgesetz wie folgt vorzunehmen:

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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