Beschlussvorlage - VO/3/0234/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Straßenbauverwaltung legt zum Bau des kombinierten Rad- und Gehweges die  Kostenteilungsvereinbarung für den Abschnitt in der Ortslage Wahrsow vor (Posteingang 27.07.2017) .Informationen über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde lagen dem Amt bisher nicht vor, daher sind für den Haushalt 2017 keine Mittel eingestellt worden.

Der Kostenanteil der Gemeinde Lüdersdorf beträgt 23.600,00 EUR zuzüglich 2.300 EUR Verwaltungskosten. Für die Unterhaltung des Rad- und Gehweges Innerorts zahlt die SBV für den Anteil Radweg eine Ablösesumme in Höhe von 3.800,00 EUR.

Die Kosten für den Radweg trägt die Straßenbauverwaltung.

Nach § 13 des Straßen-und Wegegesetzes MV ist die Gemeinde Träger der Straßenbaulast für die Gehwege innerhalb einer Ortsdurchfahrt an Landesstraßen.

Die für den  Gehwegteil anfallende  Baukosten  innerhalb der Ortslage trägt nach der Ortsdurchfahrtenrichtlinie die Gemeinde.

Die Straßenbauverwaltung informierte, dass alle Voraussetzungen für den Beginn des Bauvorhabens jetzt vorliegen(Grunderwerb und alle Genehmigungen liegen vor) so dass nach Unterzeichnung der Kostenvereinbarung die Ausschreibung durch die Straßenbauverwaltung erfolgen kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, für den Neubau des kombinierten Rad- und Gehweges an der L02 von Wahrsow bis zum Gewerbegebiet Lüdersdorf eine Kostenteilungs-vereinbarung abzuschließen. Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, den zu tragenden Eigenanteil in einem Nachtragshaushalt 2017 zu regeln. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Über einen Nachtragshaushalt 2017 sind Haushaltsmittel - Ausgabe in Höhe von 26.000,00 EUR für die Maßnahme bereit zu stellen. Für eine planmäßige Einnahme sind im Nachtrag 3.800,00 EUR einzustellen.

 

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Anlagen

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