Beschlussvorlage - VO/6/0060/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der § 73,Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sieht vor, dass die Gemeinde / Stadt einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts erstellt und diese jährlich fortschreibt.

 

Der Bericht hat insbesondere über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführung und

-entnahme durch die Gemeinde / Stadt und die Auswirkung auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten.

Der als Anlage beigefügte Bericht beruht auf den Daten des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr 2016.

Der Bericht dient der Information der Mitglieder der Stadtvertretung und der Bürger der Stadt Schönberg. Durch eine öffentliche Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann..

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg nimmt den Bericht gemäß § 73, Abs. 3 KV M-V über die Beteiligung der Stadt Schönberg an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Recht zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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