Beschlussvorlage - VO/2/0283/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verein „Haus des Kindes“ e.V. beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte. Das Vorhaben ist der Stadtvertretung bekannt. Die kalkulierten Gesamtkosten für das Bauvorhaben Neubau Kindertagesstätte Regenbogen belaufen sich auf 3.841.986,61 €. Der Verein Haus des Kindes wird den verbleibenden Eigenanteil mittels eines Kredites bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest finanzieren. Zur Absicherung der Kreditverbindlichkeiten verlangt die Sparkasse Mecklenburg-Nordwest einerseits, dass der Verein Haus des Kindes Eigentümer des Grund-stückes wird und weiterhin eine Bürgschaftserklärung der Stadt Schönberg. Aus Gründen der Risikominimierung ist die Bürgschaftssumme auf 80 % der Kreditsumme zu begrenzen (Leitfaden für Kommunalbürgschaften und andere Sicherheiten des Innenministeriums M-V). Das Ausfall-risiko wird seitens der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest als sehr gering eingeschätzt, da der Verein gemäß Jahresabschluss 2016 in der Lage ist, Betriebsmittelrücklagen zu bilden.

Baukosten

3.640.386,61 €

Finanzierungskosten
Bauzeitfinanzierung

69.600,00 €

Grundstücksankauf

132.000,00 €

 

3.841.986,61 €

zugesagte Förderung

2.500.000,00 €

Eigenanteil (kreditfinanziert)

1.341.986,61 €

davon 80 %

1.073.589 €

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von höchstens 1.070.000 € für den Verein „Haus des Kindes“ e.V. für den Neubau einer Kindertages-stätte zu Gunsten der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest unter Vorbehalt der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Landkreises Nordwestmecklenburg.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine finanziellen Auswirkungen, im Falle der Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaft durch die Sparkasse Mecklenburg-Nordwest in Höhe des offenen Kreditbetrages, höchstens 1.070.000

 

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Anlagen

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