Beschlussvorlage - VO/4/0570/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt beabsichtigt die Durchführung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 12 fortzuführen.

Mit der Erschließung des 1. BA des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 12 hat die Stadt Schönberg einen wichtigen Schritt zur Entwicklung dieses Standortes geleistet. Eine Teilfläche von ca. 70.000 m² wurde veräußert (Logistikhalle). Weitere Flächen mit einer Gesamtgröße von mindestens 57.000 m² sind darüber hinaus erschlossen und werden aktiv vermarktet.

In diesem Zusammenhang wurden in der Vergangenheit eine Vielzahl an Gesprächen mit potentiellen Investoren geführt. Leider bislang ohne weitere Ansiedlung.

Durch die Einbeziehung der durch die Stadt erworbenen Schweinezuchtanlage haben sich die Rahmenbedingungen zusätzlich geändert.

Daher wird es notwendig, die bisherigen strategischen Zielstellungen (z.B. maximale Flexibilität bei Ansiedlungsbegehren, geringe Kostenbelastung/Kapitaldienst für die Stadt) auf den Prüfstand zu stellen.

 

Basierend auf den Gesprächen mit Investoren ergeben sich folgende Nachfrageparameter:

 

A) Planungsstand (derzeit: Rechtskraft 1. Änderung  B-Plan)

  • Entscheidung der Stadt zum städtebaulichen Konzept im Zuge 2. Änderung des B-Plans erforderlich
  • Durchführung 2. Änderung B-Plan

 

B) Erschließung

  • im 1. BA ist Baurecht auf Basis 1. Änderung gegeben
  • Ausschreibung Erschließungsplanung (VgV) für 2. BA
  • Erschließungsplanung auf Basis 2. Änderung B-Plan

 

C) Preis

  • Einflussfaktoren auf Kalkulation
  • Fördermittelbeschaffung und Management

 

 

 

 

 

 

Diese Anforderungen sind im Einzelnen zu untersuchen und ggf. Handlungen davon abzuleiten.

Die einzelnen erforderlichen Beschlussfassungen durch die Stadtvertretung werden zur Sitzung durch Vertreter der LGE ausführlich erläutert und sind in den nachfolgenden Strich – Vorlagen einzeln zur Beschlussfassung ausgeführt. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Fortführung der Entwicklung und Durchführung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 12 „Sabower Höhe“.

Einzeln erforderliche Beschlüsse als Grundlage der Durchführung folgen in den zugehörigen Strich-Vorlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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