Beschlussvorlage - VO/4/0570/2018-1
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan Nr. 12 - Gewerbegebiet Sabower Höhe Stadt Schönberg hier - Vorstellung des Entwicklungskonzeptes durch die LGE MV -
zu A - Planungsstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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27.02.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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01.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
A - Planungsstand -
Entscheidung zum aktuellen städtebaulichen Konzept + Durchführung der 2.Änderung
Die Stadt hat die Fläche der Schweinezuchtanlage erworben. Daher ist das Einbeziehen in den Geltungsbereich der 2. Änderung sinnvoll. Gleichzeitig wird das Entwässerungskonzept und die Erschließung optimiert.
Abbildung 1: geplante Erschließungsstruktur im B-Plan Nr. 12 - 2.Änderung
Um den Erschließungsaufwand zu reduzieren und den Nettoflächenanteil zu erhöhen, könnte auf die Stichstraße (Bereich GE2 u. GE6) verzichtet werden. Dadurch entstehen folgende Grundstücke (siehe Plan)
1.) GE 1.1 + 1.2 u. GI 7 ca. 5,7 ha
2.) GE 2 + GE 6 ca. 3,1 ha
3.) GI 9 ca. 3,5 ha
Abbildung 2: Mögliche Parzellenstruktur bei Verzicht auf Stichstraße
Hinweis:
Die Teilfläche GI 9 ist dann nicht mehr erschlossen und somit nur noch an „Goodman“ veräußerbar. Diese sind bei Erweiterung jedoch auf diese Fläche angewiesen.
Durch den Verzicht auf eine unnötige Zerschneidung des betrachteten Bereiches (siehe Abb. zuvor) wird zusätzlich eine bessere temporäre Bewirtschaftung (ggf. weiter landwirtschaftlich) möglich.
Der Bedarf kleinerer Ansiedlungen kann auf dem GE 3 + 4 gedeckt werden.
Abbildung 3: Optionsflächen für kleinere Zuschnitte
Hier ist die Entscheidung der Stadt zum städtebaulichen Konzept erforderlich!
Mit der 2. Änderung des B-Planes ist das Planungsbüro Mahnel bereits in 2014 beauftragt. Entsprechende Kosten sind in den Haushaltsjahren des Haushaltes der Stadt Schönberg berücksichtigt.
