Beschlussvorlage - VO/4/0588/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 07.12.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16.1 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschossen. Zwischen dem 02.01.2018 und dem 09.02.2018 wurde daraufhin die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden nur noch geringfügige, meist klarstel-lende Ergänzungen in der Planzeichnung und dem Teil B - Text vorgenommen.

Die ursprünglich für die Planstraße A festgesetzten Fahrbahnverengungen entfallen nunmehr, um eine zweckmäßigere Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen zu gewährleisten. Eine weitere Änderung wurde bezüglich der Zuwegung zum Einkaufsmarkt vorgenommen. Diese stößt nun unmittelbar nördlich auf das Gelände des Marktes. Die ursprünglich vorgesehene westliche Anbindung kann aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit nicht umgesetzt werden.

Im Rahmen der Ausgleichbilanzierung wurden einzelne Berechnungsfaktoren modifiziert, die sich jedoch nicht wesentlich auf das Ausgleichserfordernis auswirken. Weiterhin wurden einzelne Pflanzfestsetzungen in Art und Umfang konkretisiert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:    siehe Anlage       Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 16.1 "Am Mühlenbruch - nördliche Erweiterung" gemäß § 10 BauGB als Satzung.
  4. Die Begründung wird gebilligt.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 16.1 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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