Beschlussvorlage - VO/4/0601/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25.06.2002 ist mit den §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Gemäß § 47d BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf Grundlage der ausgearbeiteten Lärmkarten bis zum 18.07.2018 Lärmaktionspläne bzw. deren Fortschreibungen auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Auf Grundlage der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr durch die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG für das Amt Schönberg-Land, Planungsregion Westmecklenburg im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) im Jahre 2012 erstellt, die alle 5 Jahre überprüft und aktualisiert werden.

 

Die Gemeinde Selmsdorf hat im Jahr 2016 einen Lärmaktionsplan erarbeitet und diesen nun anhand der aktualisierten Lärmkarten des TÜV NORD fortgeschrieben. Nach Auswertung der vorliegenden Lärmkarten ist für das Gemeindegebiet Selmsdorf die Bundesstraße B 104 weiterhin als Hauptlärmquelle zu betrachten. Hier liegen Überschreitungen der Auslösewerte in Höhe von 65 dB(A) für den 24 h-Zeitraum bzw. 55 dB(A) für den Nachtzeitraum vor. Es handelt sich dabei um den Abschnitt von der Einmündung der Bundesstraße B 105 in die Bundesstraße B 104 am nordöstlichen Ortseingang von Selmsdorf bis zur Gemeindegrenze im Westen der Ortslage, westlich des Gewerbegebietes „An der Trave“ (in der nachfolgenden Abbildung rot markiert).

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, die vorliegende Fassung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Selmsdorf in der 3. Stufe zu billigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die vorliegende Fassung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Selmsdorf, bestehend aus dem Fortschreibungstext. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Die für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit hat durch Vorstellung und Erörterung des Entwurfes während des öffentlichen Teils der Sitzung unter Einräumung von Rederecht für die Öffentlichkeit stattgefunden.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der 3. Stufe ortsüblich bekannt zu machen und die Zusammenfassung im Rahmen eines vorgegebenen Meldebogens dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben im Haushalt unter Produkt 51103

 

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Anlagen

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