Beschlussvorlage - VO/4/0637/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 12.04.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB be-schlossen.

Der konkrete Deponiekörper innerhalb der Ringstraße ist von der gemeindlichen Planung nicht betroffen.

Für die Bevölkerung sind vor allem Maßnahmen für das Landschaftsbild von Bedeutung.

So erfolgt an der östlichen Grenze zu Schönberg im ersten Schritt ein Bodenabtrag im Durchschnitt von 1,50 m. Gleiches erfolgt im westlichen Bereich des zukünftigen Gewerbegebietes. Der Boden ist für die Endabdeckung des Deponiekörpers vorgesehen. Die Bodenbewegungen innerhalb des Deponiegeländes dienen auch der Verkehrs- und Kostenreduzierung. Im Anschluss erfolgt die Aufforstung der östlichen Flächen. Eine Genehmigung für dieses Vorhaben liegt bereits vor.

Im Weiteren sind Anbauverbotszonen zwischen der Bundesstraße und der Deponie festgesetzt.

Die Hecke zwischen der Bundesstraße und dem Deponiekörper wird intensiviert. 

Gleichzeitig werden durch die IAG zum entstehenden Gewerbegebiet über nachfolgenden LINK: https://www.ihlenberg.de/aktuelles.html Bürgerinformationen gegeben und um Akzeptanz gebeten.

Dieser Text ist in der Anlage beigefügt.

Ausgeschlossen werden im Gebiet Müllverbrennungsanlagen, Anlagen zur Klärschlammtrocknung und Windenergieanlagen.

Die weiteren konkreten Planungsinhalte können den Anlagen entnommen werden.

 

Lüdersdorf wird als Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB um Bekanntgabe ihrer Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 innerhalb 1 Monats gebeten.

Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, geht Selmsdorf davon aus, dass die Belange nicht betroffen sind bzw. Anregungen nicht bestehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 mit Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen lag in der Zeit vom 09.05.2018 bis zum 14.06.2018 während der Dienststunden im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht und ist zusätzlich auf der Internetseite im oben genannten Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.

 

In der Anlage ist der Entwurf des B-Planes mit Planzeichnung und Begründung beigefügt. Weitere Gutachten im Einzelnen sind im Amt einsehbar.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lüdersdorf hat zum Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Selmsdorf "Deponie auf dem Ihlenberg“ keine weiteren Anregungen vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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